Hungrige Rentnerin stiehlt Essen, um zu überleben: Haftstrafe
Sie wurde bundesweit als „Oma Ingrid, die aus Hunger klaute“ bekannt. Weil ihre Rente nicht ausreichte, hatte sie noch Hoffnung auf ein Gnadengesuch. Dieses wurde ihr nun verwehrt - Haftstrafe.
Gnade vor Recht? Nicht im bayerischen Bad Wörishofen. Das Urteil ist gefallen. Die 83-jährige Rentnerin Ingrid M. aus Bad Wörishofen wird zu einer Haftstrafe zu 90 Tagessätzen verurteilt. Der Grund: Diebstahl. Der wahre Grund: Armut.
Das abgelehnte Gnadengesuch begründet Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer von der Generalstaatsanwaltschaft München so: Gnadengesuche „haben Ausnahmecharakter. In diesem Fall lagen keine anderen Umstände vor, als zum Zeitpunkt des Urteils. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade.“
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