Hungrige Rentnerin stiehlt Essen, um zu überleben: Haftstrafe
Gnade vor Recht? Nicht im bayerischen Bad Wörishofen. Das Urteil ist gefallen. Die 83-jährige Rentnerin Ingrid M. aus Bad Wörishofen wird zu einer Haftstrafe zu 90 Tagessätzen verurteilt. Der Grund: Diebstahl. Der wahre Grund: Armut.
Die Waren, die Ingrid mitgenommen hatte, waren keine Luxusgüter. Es waren Lebensmittel und andere Kleinigkeiten, eine Creme und nur „Waren, die bereits reduziert waren“, so die Rentnerin.
Früher hat Ingrid als Schneiderin gearbeitet, fast ein halbes Jahrhundert lang hat sie diesen Beruf ausgeübt. Die heutige Witwe lebte nach Abzug aller Fixkosten wie Miete, Strom, Geld für Medikamente von „höchstens 100 Euro im Monat“. Hilfen lehnt sie ab.
Sie hatte sich vor ihrer Tat bereits wochenlang von Knäckebrot und Wasser ernährt – zum Schluss sah sie keinen Ausweg mehr, als Lebensmittel zu stehlen. „Ich habe aus Hunger gestohlen, aus reiner Not. Ich schäme mich so.“ sagte die betagte Dame der tz.
Das abgelehnte Gnadengesuch begründet Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer von der Generalstaatsanwaltschaft München so: Gnadengesuche „haben Ausnahmecharakter. In diesem Fall lagen keine anderen Umstände vor, als zum Zeitpunkt des Urteils. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade.“
Das Urteil ist rechtskräftig. (rm)
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