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Auftritt mit Sohn

Angelo Kelly wegen „Kinderarbeit“ zu 3000 Euro Bußgeld verurteilt

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Hat Angelo Kelly gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen? Das wird vor Gericht entschieden.

Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Das Amtsgericht Haßfurt in Bayern hat den Musiker Angelo Kelly wegen des Vorwurfs der Kinderarbeit zu einem Bußgeld von 3000 Euro verurteilt. Er habe als Arbeitgeber in verbotener Weise ein Kind beschäftigt, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Freitag (12. Februar) das Urteil.
Gegenstand des Verfahrens war ein Konzert Kellys mit seinem jüngsten Sohn im Juli 2019. Der damals Vierjährige trat nach Ansicht des Gerichts mindestens eine halbe Stunde lang auf.
Er habe bei dem Konzert mitgespielt und mitgesungen. Laut Gericht ist das ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Kelly kündigte am Freitag auf seinem Facebook-Profil an, das Urteil nicht anerkennen zu wollen. „Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten“, schrieb der 39-Jährige. Sein Sohn sei bei seinen Shows zu keinem Zeitpunkt zum Auftritt verpflichtet gewesen. „Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte.“ (afp)

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