Logo Epoch Times
plus-icon

Wirbel um Reichsflagge in Karlsruhe

Schwarz-Weiß-Rot. Die Flagge des Deutschen Kaiserreichs wehte einige Tage über Karlsruhe-Oberreut und sorgte für Empörung der Anwohner. Heute Mittag (30.6.) folgte die Wende.

top-article-image

Reichskriegsflagge bei einer Demo (Symbolbild).

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Empört meldete am Freitagnachmittag (26.6.) ein Reporter der „ka-news.de“-Redaktion, dass ein Anwohner die „Reichsflagge“ im Karlsruher Stadtteil Oberreut gehisst habe. Sie wehe unweit einer Kita.  Er kritisierte: „So etwas so klar zur Schau zu stellen, ist unhaltbar!“ Auch auf Twitter verbreitete sich die Botschaft schnell.

Dazu erklärt Raphael Fiedler, Pressesprecher vom Polizeipräsidium Karlsruhe gegenüber Epoch Times: „Die Reichsflagge ohne Zusatzsymbole wie beispielsweise das Hakenkreuz gehört nicht zu den gesetzlich verbotenen, verfassungsfeindlichen Kennzeichen, die das Einleiten eines Strafverfahrens nach sich ziehen würden.“ Aufgrund dessen sei eine Beschlagnahme der Fahne aus Strafverfolgungsgründen nicht möglich.

Mit Klick auf den folgenden Button stimmen Sie zu, dass der Inhalt von twitter geladen wird.

Polizeibeamte hätten jedoch mit dem Besitzer der Flagge „eindringlich gesprochen“ und ihm die Wirkung erklärt und auch mögliche Folgen, wie beispielsweise Beschwerden der Anwohner, dargelegt.
„Der Polizei Karlsruhe sind einzelne Beschwerden bekannt“, heißt es weiter. Außerdem sei mittlerweile eine Sachbeschädigung durch Farbschmierereien am Wohngebäude festgestellt worden, die in Zusammenhang mit der „Reichskriegsflagge“ gebracht werden könnte.
Um 14:30 Uhr erreichte uns die Mitteilung der Polizei, dass die Flagge nach Gesprächen mit dem Betroffenen schließlich abgehängt wurde.

Regelung beim Verfassungsschutz Brandenburg

Der Verfassungsschutz Brandenburg bezeichnet die „Reichskriegsflagge“ – also die „Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches von 1867 bis 1921“ – aus der Zeit vor 1935 ohne Hakenkreuz als „Sonderfall“. Sie zu zeigen, sei nicht strafbar.
In Brandenburg werde sie jedoch auf Erlass des brandenburgischen Innenministers von 1993 wegen „Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung“ sichergestellt.

&#8222;Reichskriegsflaggen&#8220;, die nicht unter Strafe gestellt sind, <a href="https://verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/verbotene_kennzeichen_rechtsextremistischer_organisationen.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Quelle</a>.

Foto: Screenshot Verfassungsschutz Brandenburg

Die 1866 kreierte Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot bildete laut „Wikipedia“ ab 1867 die Flagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs (Kaiserreich, von 1871 bis 1919) sowie von 1933 bis 1945 die Farben des „Dritten Reichs“.
Im Kaiserreich wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu weithin akzeptierten Nationalfarben und bildeten ab 1892 die offizielle Nationalflagge. (sua)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können