Urteil: Vorgehen von Polizei bei Demonstration in Wuppertal 2021 rechtswidrig

Bei einer Demonstration zum Gedenken an Friedrich Engels im Jahr 2021 ist die Polizei weitgehend rechtswidrig vorgegangen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dies beinhaltet das Verhalten der Polizei während der Demonstration, und dass fast 80 Teilnehmer einer weiteren spontanen Demonstration in Gewahrsam genommen wurden.
Ein 37-Jähriger fährt berauscht zur Polizei.  (Symbolbild)
Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die Polizei rechtswidrig vorgegangen. (Symbolbild)Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times24. Februar 2025

Dreieinhalb Jahre nach der vorzeitigen Auflösung einer Demonstration zum Gedenken an den kommunistischen Vordenker Friedrich Engels in Wuppertal hat ein Gericht das damalige Vorgehen der Polizei als weitgehend rechtswidrig eingestuft.

Die Voraussetzungen für das Einschreiten der Beamten hätten ganz überwiegend nicht vorgelegen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag. Es gab der Klage des Anmelders der Demonstration größtenteils statt.

Die Polizei machte dem Urteil zufolge vor Beginn der Demonstration im August 2021 Fotos von den Teilnehmern. Ein Teilnehmer sei gewaltsam weggeschubst worden, gegen einen weiteren habe die Polizei den Schlagstock eingesetzt. In zwei Fällen wurde demnach die Identität festgestellt. Fahnenstangen durften nicht mitgenommen werden.

All das hielt das Gericht nun für rechtswidrig, außerdem die Beschränkung der als Aufzug geplanten Demonstration auf eine Kundgebung nur auf einem Platz und ihre vorzeitige Auflösung. Ebenso rechtswidrig sei es gewesen, eine daraufhin angemeldete spontane Demonstration zu verbieten und die 78 Teilnehmer bis zum frühen Abend in Gewahrsam zu nehmen.

Gegen das Urteil aus Düsseldorf kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Darüber würde das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf entscheiden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion