Libanesischer Familienclan schleuste Syrer nach Deutschland – zwei Clan-Mitglieder angeklagt
Weil sie Syrer nach Deutschland und in die Niederlande eingeschleust haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischenn Trier Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines libanesischen Familienclans und einen Syrer erhoben.
Die Anklage wirft den drei Männern unter anderem gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vor, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Der mutmaßliche Kopf des Familienclans und sein 23-jähriger Sohn waren im Oktober bei einer Razzia festgenommen worden.
Sie sollen sich mit zwei weiteren Familienmitgliedern und Außenstehenden zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um zwischen Mai 2018 und September 2019 in wechselnder Beteiligung syrische Staatsangehörige illegal nach Deutschland und in die Niederlande einzuschleusen. Dafür nutzten sie nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gefälschte Visa.
Die Flugreisen sollen jeweils von mindestens einem Familienmitglied begleitet und überwacht worden sein. Noch vor der Passkontrolle am Einreiseflughafen hätten die Bandenmitglieder den Geschleusten die Pässe weggenommen.
Die Ermittler werfen dem 55-jährigen mutmaßlichen Kopf des Familienclans vor, die Aufträge erteilt, organisiert und das vereinbarte Geld entgegengenommen zu haben. 15 der ihm insgesamt 26 vorgeworfenen Taten seien erfolgreich gewesen.
23-jähriger Sohn in sechs Fällen mutmaßlich beteiligt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-jährigen Sohn vor, an sechs Fällen beteiligt gewesen zu sein, indem er die Geschleusten nach Deutschland begleitete. Dem 32-jährigen Syrer wird Beihilfe zur Schleusung in drei Fällen vorgeworfen.
Nach zwei weiteren Familienangehörigen, die an den Schleusungen beteiligt gewesen sein sollen, wird noch gefahndet. Gegen mehrere Verdächtige wurden die Verfahren bereits eingestellt, weil ihnen keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.
Daneben klagt die Staatsanwaltschaft alle drei Männer wegen weiterer Taten an, darunter Diebstahl. Dem 55-Jährigen werfen die Ermittler auch die Bestechung eines Angestellten der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vor.
Zudem soll er einen Polizeibeamten bestochen haben, über seinen dienstlichen Zugang zum zentralen Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrtbundesamts Halterabfragen zu tätigen und ihm die Ergebnisse weiterzugeben.
Dem 23-jährigen Sohn und dem 32-jährigen Syrer wirft die Staatsanwaltschaft den unerlaubten Besitz von kinderpornografischen Schriften vor. (afp)
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