Altenpflegerin erwischt
340 Euro Bußgeld: Zu früh auf dem Weg zur Arbeit in Stuttgart – Ausgangssperre 10 Minuten gebrochen

Nächtliche Ausgangssperre: Die Stuttgarter Einkaufsmeile Königstraße am 17. Januar 2021.
Foto: Istockphoto/Dennis Gleiss
Die Empörung nach dem öffentlichen Bekanntwerden eines 340-Euro-Bußgeldfalls der Behörden in Baden-Württemberg gegen eine Altenpflegerin (in Ausbildung) war groß. Die junge Frau hatte sich um 4.50 Uhr auf den Weg zur Arbeit gemacht, zehn Minuten vor der nächtlichen Ausgangssperre.
Sie lief prompt der Polizei in die Arme. Einen Passierschein habe sie nicht gehabt, schreibt der „Focus“ zu dem Fall. Nun reagiert das Stuttgarter Innenministerium.
„Der Fall bewegt mich“, meinte Wilfried Klenk, Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ im Gespräch.
Generell gehe die Polizei „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vor, so Klenk, der darauf verweist, dass die Regeln für die Ausgangssperren von der Politik und nicht von der Polizei gesetzt worden seien. Der Staatssekretär bot eine umfassende behördliche Klärung des Falls an.
In Baden-Württemberg, dem ersten von einem grünen Ministerpräsidenten regierten Bundesland, werden die Ausgangsbeschränkungen sogar noch schärfer gehandhabt als in Bayern und Sachsen, von 20:00 Uhr am Abend bis 5:00 Uhr in der Früh – und es wird streng kontrolliert. (sm)
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