Drogenboss „El Chapo“ legt Einspruch gegen Auslieferung ein

Das mexikanische Außenministerium hatte vor einer Woche Guzmáns Auslieferung an die USA genehmigt. Der berüchtigte Chef des Sinaloa-Kartells wird dort unter anderem wegen Mordes, Drogenhandels und Geldwäsche belangt.
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Dem Drogenboss «El Chapo» gelang bereits zweimal die Flucht aus mexikanischen Hochsicherheitsgefängnissen.Foto: Jose Mendez/dpa
Epoch Times28. Mai 2016
Die Anwälte des in Mexiko inhaftierten Drogenbosses Joaquín „El Chapo“ Guzmán haben Rechtsmittel gegen dessen geplante Auslieferung an die USA eingelegt.

Sein Anwalt José Luis González sagte in einer eigens anberaumten Pressekonferenz in Mexiko-Stadt, der Einspruch sei am Vortag eingereicht worden. „Wer es eilig hatte mit der Überstellung von „El Chapo“ Guzmán an die USA, wird warten müssen“, sagte González. Das Verfahren wird sich nun voraussichtlich über mehrere Monate ziehen.

Das mexikanische Außenministerium hatte vor einer Woche Guzmáns Auslieferung an die USA genehmigt. Der berüchtigte Chef des Sinaloa-Kartells wird dort unter anderem wegen Mordes, Drogenhandels und Geldwäsche belangt. „El Chapo“ ist bereits zweimal die Flucht aus vermeintlichen Hochsicherheitsgefängnissen in seiner Heimat Mexiko gelungen.

Der Einspruch war erwartet worden, obwohl Guzmáns Anwälte zuletzt auch einen möglichen Deal mit den US-Behörden ins Gespräch gebracht hatten. Der Drogenhändler könnte demnach im Gegenzug zu Hafterleichterungen über Verbindungen zwischen Politik und organisiertem Verbrechen in Mexiko auspacken. Das wiederum könnte korrupte mexikanische Politiker in Erklärungsnot bringen.

(dpa)

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