Urteil: Wahl in Berlin ungültig – „Einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“
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Erik Rusch
Der Landesverfassungsgerichtshof von Berlin erklärte heute die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im September 2021 für ungültig. „Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“, so die Gerichtspräsidentin.
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