Für Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Koalition mit dem heutigen Cannabis-Gesetz „einen bedeutenden Schritt für eine fortschrittliche, realitätsnahe Drogenpolitik gemacht“. Allerdings zeigten die Fragen bei der Vorstellung des Entwurfes, dass noch vieles ungeklärt ist.
Für den Minister markiere das Cannabis-Gesetz einen Wendepunkt „einer leider gescheiterten Cannabis-Drogenpolitik“. Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken.
„Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein“, so der Gesundheitsminister, der eingestand, selbst bereits Cannabis konsumiert zu haben.
Kern des veränderten Entwurfes ist dabei eine „kontrollierte Legalisierung“ durch das Zulassen eines privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbaus für Erwachsene zum Eigenkonsum – in einer Art genossenschaftlicher Vereine. Um Mitglied in solch einem Verein zu werden, müssen die Personalien angegeben und eine Mitgliedsgebühr gezahlt werden. Dafür kann dann über den Verein monatlich 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erworben werden.
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