Am Montag, 13. Mai, fand vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein weiterer Prozesstag in der Streitsache um die Entschwärzung der Protokolle des Corona-Expertenrates des Bundeskanzleramtes statt. Dr. Christian Haffner hatte privat über das Informationsfreiheitsgesetz gegen diese Schwärzungen geklagt. Die Bundesregierung hält bisher an den Schwärzungen fest.
Der Richter hat heute kein Urteil gesprochen, aber eine Tendenz aufgezeigt, in die das Urteil gehen könnte.
Bei der namentlichen Zuordnung der Gutachter zu den einzelnen Stellungnahmen hat sich der Richter deutlich an die Beklagtenseite, nämlich der Bundesrepublik Deutschland mit ihren vier Vertretern, gerichtet.
Jedoch könnten die Aussagen weiter geschwärzt bleiben, die laut Verteidigung zum Schutze der auswärtigen Beziehungen zu China unkenntlich gemacht wurden.
Ziel des Klägers ist die grundsätzliche Aufhebung der Einschwärzung. Ob dieses Ziel „mit vernünftigen, realistischen Mitteln erreichbar ist, das wird man erst abschätzen können, wenn man die Urteilsgründe vor sich liegen hat“.
Das schriftliche Urteil wird in Kürze erwartet.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion