Revisionsverhandlung vorm Kammergericht Berlin.
Der Dramaturg und Satiriker C.J. Hopkins musste sich heute vorm obersten Berliner Gericht verantworten, nachdem er einen Strafbefehl bekam, dann aber vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen wurde.
Gegenstand der Verhandlungen waren zwei Tweets aus dem Jahr 2022 mit einer Maske und durchschimmernden Hakenkreuz, mit der Hopkins Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausdruck bringen wollte. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz sieht in dem heutigen Urteil „einen traurigen Tag für die Meinungsfreiheit“.
An das Kammergericht äußerte Hopkins scharfe Kritik: „Ich denke, wenn dieses Gericht irgendein Interesse daran gehabt hätte, das Gesetz aufrechtzuerhalten, das Gesetz zu befolgen, dann wäre ich heute nicht hier geladen gewesen. Sie hätten die Begründung der Staatsanwaltschaft ablehnen und diesen Termin zurückweisen können. Deswegen habe ich so ein Ergebnis erwartet.“
Der amerikanische Schriftsteller sieht an sich ein Exempel statuiert und befürchtet einen weltweit neu aufkommenden Totalitarismus.
Mit dem Ergebnis des Berliner Kammergerichts will er sich nicht zufrieden geben, und hat gegenüber Epoch Times angekündigt den Fall vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen.
Mehr dazu im Artikel von Erik Rusch.
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