Mit Spannung wurde das Ende des Verhandlungstermins am 29. Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erwartet, in dem es um die obligatorische COVID-Impfung für Soldaten ging. Doch abgeschlossen ist der Prozess nicht – die Anwälte des Soldaten Lars M. verbuchen für sich aber schon jetzt einen Erfolg.
„Die Frage der Rechtswidrigkeit ist jetzt im Raum. Und wenn im weiteren Fortgang dieses Verfahrens festgestellt wird, dass das von Anfang an rechtswidrig war, dann hat das natürlich unmittelbare Auswirkungen auf alle Befehle. Denn dann waren alle Befehle unrechtmäßig und unverbindlich“, sagte Anwalt Sven Lausen gegenüber der Epoch Times.
Wann es zu einer Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren kommt, ist noch ungewiss. Wie der Gerichtssprecher Dr. Kolja Naumann gegenüber der Epoch Times erklärte, hat der Senat zunächst zwei Fristen gesetzt. Bis Ende Juni sollen weitere Schriftsätze von den Parteien eingereicht werden, einen weiteren Monat verbleibt den Parteien jeweils, um auf die gegenseitigen Schriftsätze Stellung zu nehmen.
„Danach wird der Senat entscheiden, ob noch eine mündliche Verhandlung erforderlich ist oder er ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann“, so Naumann.
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