Die Daten zu den Intensivbettkapazitäten werden durch ein Intensivbettenregister der „Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI) erfasst. Im Mai 2020 wurde es als datengestützte Handlungssteuerung in der Corona-Pandemie vom Robert Koch-Institut (RKI) entwickelt und seitdem von ihm betrieben.
Nachdem der Informatiker Tom Lausen die Daten des DIVI-Intensivregisters genauer unter die Lupe genommen hatte, veröffentlichte er im April 2021 Unstimmigkeiten:
Zu Beginn der Pandemie wurden zusätzliche Intensivbettkapazitäten geschaffen. Dafür erhielten Krankenhäuser pro Bett 50.000 Euro und zusätzlich ein Beatmungsgerät. Zudem wurde das Vorhalten freier Betten subventioniert (Freihaltefinanzierung). Ab 19. November 2020 wurden staatliche Mittel nur gezahlt, soweit die Auslastung der Intensivbetten als ein Kriterium mindestens 75 Prozent betrug (Mangelfinanzierung). Unter dem Schlagwort #DIVIGate wurde bekannt, dass rund 25 Prozent der Landkreise zu Beginn der Mangelfinanzierung die Bettenzahl erheblich reduziert haben, sodass weiterhin Subventionen in Anspruch genommen werden konnten.
Mit seinem Bericht vom 9. Juni 2021 bestätigte der Bundesrechnungshof Manipulationen bei den Intensivbetten. Lausen wurde daraufhin als Einzelsachverständiger am 8. Juli 2021 im Bundestag angehört. Im exklusiven Interview erklärt der Informatiker gegenüber Epoch Times, welche Kritik er an der Darstellungsweise der DIVI übt, was für Auffälligkeiten seine Analyse ergab, auf welche Hindernisse er bei der Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI) gestoßen ist und wie man die bestehenden Daten nutzen könnte, um weitere Corona-Tote zu verhindern.
Epoch Times: Herr Lausen, Sie haben die Internetseite www.intensivstationen.net ins Leben gerufen und dort die offiziellen Intensivbettdaten aufbereitet. Worin unterscheidet sich Ihre Seite von der Darstellung des DIVI-Intensivbettenregisters?
Tom Lausen: Die Kurven sind bei DIVI leider so komprimiert, dass alle Kurven immer steil nach oben zeigen. Als Datenanalyst weiß ich natürlich, dass die Art der Darstellung von Geschehnissen in der Visualisierung große Verängstigung oder aber Beruhigung hervorrufen kann. Je nachdem, wie wir die Kurve darstellen. Bei der DIVI sind sie sehr dramatisch dargestellt.
Ich habe mir die Daten von der DIVI, die offiziell zu erlangen sind, sehr frühzeitig geholt. Ich habe das so dargestellt, wie es aus meiner Sicht gemacht werden müsste. Und dann sieht es auf einmal gar nicht mehr so dramatisch aus. Tatsächlich ist es nicht dramatisch und war es auch nie. Auch der Bundesrechnungshof und verschiedene andere Gremien haben schon festgestellt, dass der COVID-Verlauf in Deutschlands Intensivstationen nicht dramatisch gewesen ist.
Das Besondere an meiner Seite, intensivstationen.net, ist, dass ich die Zahlen auf Landkreisebene zeige. Jeder kann in seinem eigenen Landkreis sehen, wie die COVID-Belegung in dem Krankenhaus oder den Krankenhäusern des Landkreises ist. Zudem kann man sich die einzelnen Altersgruppen, zum Beispiel die 0-bis 14-Jährigen, die 15-bis 34-Jährigen, die 80-plus-Jährigen und so weiter, pro Landkreis einzeln anzeigen lassen. Das Besondere, was andere wahrscheinlich noch nicht entdeckt haben: Ich addiere die Gestorbenen, die das RKI anzeigt, dem Zeitverlauf dieser gesamten Darstellung hinzu.
Warum ist es besonders, die Anzahl der Gestorbenen in die Auslastung der Intensivbetten einzubeziehen?
Lausen: Wir haben festgestellt, dass die meisten, die das RKI als ‚an oder mit Corona‘ gestorben verzeichnet, nicht auf der Intensivstation waren. Die meisten von den im Moment ungefähr 91.000 ‚an und mit Corona‘ Verstorbenen waren niemals auf der Intensivstation oder sind dort nicht verstorben. Verstorben sind dort rund 31.000 Menschen. Also 60.000 sind nicht auf der Intensivstation verstorben. Das ist landläufig sehr wenig bekannt und sollte eigentlich bekannt gemacht werden.
Was für eine Art von Krankheit ist das, wenn 60.000 Menschen nicht auf der Intensivstation verstarben? Immerhin glauben wir doch, dass man dabei dringend Beatmungsunterstützung braucht. 60.000 Verstorbene sind nicht in die Intensivstation zur Beatmung gekommen. Wo waren sie?
Waren die Intensivstationen vielleicht überlastet, weshalb keine Menschen mehr aufgenommen werden konnten und die 60.000 außerhalb der Intensivstationen gestorben sind?
Lausen: Das ist definitiv nicht der Fall. Die Spitzenbelastung der Corona-Patienten in den Intensivstationen war so gering, dass noch reichlich andere Patienten betreut werden konnten, die sowieso versorgt werden müssen. Es gibt ja immer Herzinfarkte, Schlaganfälle, die akut versorgt werden müssen. Da gab es bis auf einige Ausnahmen nie einen Engpass. Insgesamt war zu keinem Zeitpunkt im ‚Gesamtgeschehen Corona‘ eine Überlastung in den Intensivstationen zu sehen – nicht mal ansatzweise.
Im April 2021 berichteten Sie von Auffälligkeiten bei der Intensivbettenanzahl. Im Bericht vom 9. Juni 2021 sprach der Bundesrechnungshof von Manipulation dieser Zahlen. Was hat es damit auf sich?
Lausen: Zu Anfang der Corona-Krise wurde sofort überlegt, wie man die Krankenhäuser jetzt stützen kann, da man einen völligen Überlauf für möglich gehalten hat. Daraufhin wollte man die Anzahl der Betten erhöhen. Jetzt hatte man also nur eine bestimmte Anzahl an Betten und wollte die erhöhen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte damals: ‚Wir erhöhen sie. Ihr kriegt 50.000 Euro und ein Beatmungsgerät frei Haus für jedes Bett, das ihr neu schafft.‘
Dann sind Krankenhäuser aufgrund des neuen krankenhausentlastungsgesetzes drauf gekommen, dass es aus rechtlicher Sicht auch reichen würde, vorhandene Betten umzudeklarieren. Man gab den Krankenhäusern dann 50.000 Euro pro Bett, sie zählten einfach die Sauerstoffanschlüsse über den Betten der Normalstationen – und man hat ihnen pro Bett ein Beatmungsgerät gegeben. Im Klartext heißt das: Die Krankenhäuser wurden aufgefordert, intensivmedizinische Kapazitäten darzustellen – also es ist eine Darstellung. Die Betten waren in der Regel bereits vorhanden und wurden umfunktioniert. Es wurden sogenannte Pandemiestationen aufgemacht.
Die Oberärzte – oder wer auch immer – sind durch das Krankenhaus gegangen und haben die Sauerstoffanschlüsse über den Betten gezählt. Pro Sauerstoffanschluss, den sie gemeldet haben, wurde dann ein maschinelles Beatmungsgerät bestellt. Das hat der Bund bezahlt, eins kostet übrigens etwa 17.500 Euro. Zusätzlich wurden 50.000 Euro gezahlt pro Bett – quasi blanko, ohne irgendeine Rechtfertigungspflicht per Gesetz. Das ist sozusagen unsere erste Krankenhausfinanzierungsgrundlage gewesen.
Krankenhausfinanzierungsgesetz § 21, Absatz 5, kann jeder gerne mal anschauen. Plötzlich gab es Pandemiestationen mit „Intensivbetten“ ohne Ende. Und sie haben diese ganzen Betten zunächst an die DIVI gemeldet. Es gab viele leerstehende Betten, die auch nicht mehr gefüllt wurden. Dann hat man völlig ohne Gesetzesgrundlage entschieden, dass man die vielen Betten nicht mehr anzeigen möchte. Daraufhin hat man die sogenannte „Notfallreserve“ gebildet. Das sind Betten, die man innerhalb von einer Woche hätte aktivieren können. Das führte zu dem ersten Absturz von etwa 4.000 Intensivbetten, den wir im August gesehen haben.
Man muss dazu sagen, wir haben jetzt sehr allgemein über die Situation in den Krankenhäusern gesprochen. Sie haben auf Ihrer Website auch herausgearbeitet, dass das nicht alle, sondern bestimmte Krankenhäuser betrifft.
Lausen: Das stimmt und ist ein sehr guter Punkt. In Deutschland haben wir ungefähr 400 Landkreise inklusive kreisfreier Städte, deren Daten uns vorliegen. Im November wurde die Finanzierung der Intensivbetten verändert. Herr Spahn hat dann nämlich gesagt: ‚Nur wenn ihr richtig fett ausgelastet seid, also ab 75 Prozent, erst dann kriegt ihr Geld.‘ Das heißt, man hat von einer Freihaltefinanzierung in die zweite und dritte Welle hinein, eine Mangelfinanzierung eingeführt. Sie haben gesagt: ‚Wer da nicht drüber kommt, (wer jetzt zu viele Betten hat,) der kriegt nichts.‘
Und was ist dann passiert?
Lausen: Dann haben viele Krankenhäuser gesagt: Ja, wenn wir nur dann Geld kriegen, dann können wir nicht so viele Betten melden. Und ratzfatz haben ganz viele Krankenhäuser einfach Betten abgemeldet. Die waren einen Tag vorher noch da und einen Tag später waren sie nicht mehr da.
Obwohl für diese Betten schon 50.000 Euro plus Beatmungsgerät im Vorfeld geflossen sind?
Lausen: Ja... Welche Betten das genau waren, das ist auch sehr schwer rauszufinden. Man kann nur mit der Staatsanwaltschaft dort hingehen, alle Bücher konfiszieren oder dort einsehen und feststellen, ob sie Mist gebaut haben oder nicht. Anders geht es nicht. Doch ist es nötig gewesen, die Betten zu reduzieren? Da muss ich sagen: Nein, weil nur 25 Prozent der Landkreise das gemacht haben. Bei diesen Landkreisen konnte man sehen, dass sie für diese Mangelfinanzierung auf einmal die Betten reduziert haben. In 75 Prozent der Fälle gab es keine Veränderung. Warum ging es also bei 75 Prozent der Landkreise? Und warum ging es bei 25 Prozent nur mit Reduzierung der Betten? Für mich sind das Ermittlungsgrundlagen.
War das nicht eine Manipulation der gesamten Auslastung auf Bundesebene? Spiegelt sich das nicht auch darin wider, dass man sagt, wir haben auf einmal eine wesentlich höhere Auslastung der Intensivstationen?
Lausen: Genau so ist es. Wir haben quasi in die Situation der zweiten Welle hinein prompt eine sehr viel höhere Auslastung gesehen. Man hat dann gesagt, die Intensivstationen sind an der Oberkante ihrer Fähigkeiten. Ganz klar: Wenn ich – aus welchen Gründen auch immer – Betten abbaue, die ich vorher hatte, rechtfertigt die Menge der abgebauten Betten nicht, dass wir auf einmal kein Personal mehr hatten. Die Intensivstationen in Gesamtdeutschland liegen zu dem Zeitpunkt, glaube ich, bei 80 bis 90 Prozent Auslastung. Das konnte man vorher, als die vielen Betten da waren, nicht verzeichnen. Kurz gesagt: Auf Deutschlandebene war auf einmal in der Welle eine Art Not zu sehen. Man hat sozusagen COVID-Patienten eingetragen und zugleich Betten reduziert.
Wenn man anstelle der prozentualen Auslastung der Intensivbetten in die zweite Welle schaut, wie hat sich die absolute Auslastung verändert? Ist die absolute Anzahl auch gestiegen?
Lausen: Nein. Es ist so: Es kommt diese Welle an Corona-Patienten dazu. Dann müsste die Kurve der Bettenbelegung eigentlich mit hochgehen. Die ist aber nicht hochgegangen, sondern immer gleich geblieben. Über das Jahr hinweg sieht man immer eine gleichmäßige absolute Auslastung. Man kann sagen: Nein, es gibt kein Anzeichen dafür, dass die Corona-Patienten in irgendeiner Art und Weise eine Erhöhung der Bettenbenutzungszahlen erzeugt hätten. Natürlich gab es einzelne Intensivstationen, die wirklich kurzfristig bis zu 80 Prozent Corona-Patienten behandelten. Das meine ich, gab es tatsächlich in Sachsen und in Thüringen in ein, zwei Landkreisen. Es gab auch viele Krankenhäuser, die zusätzlich aus dem Ausland noch Patienten aufgenommen haben wegen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten. Es gab nie irgendeine gewaltige Auslastung in allen Krankenhäusern.
Sie haben kürzlich beim RKI eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Welche Daten möchten Sie von dem RKI haben?
Lausen: Die Daten zu Totenanzahl und auch die Einzeldaten der Krankenhäuser. Also Daten, die per Verordnung seit April 2020 amtlich erhoben werden. Jeder hat das Recht, amtlich erhobene Informationen vom Staat über eine Informationsfreiheitsanfrage anzufragen. Seit April bitte ich das RKI, mir die Daten aus den Krankenhäusern zu geben. Es geht nicht um die Namen der Verstorbenen. Die Daten sind anonymisiert. Wie viele Leute an Tag X in Krankenhaus Y gestorben sind, diese Daten hätte ich gerne. In meinem Fall versucht man, mich davon abzubringen, diese Daten haben zu können.
Was haben Sie mit diesen Daten vor?
Lausen: In unserer Pandemie gab es anfangs eine Anweisung, dass man COVID-Patienten ziemlich schnell beatmen muss. Mit diesen Daten könnte man sehen, ob die Sterbequote bei Krankenhäuser mit einer späteren Intubation eventuell geringer ist. Zu Krankenhäusern, die erst sehr spät intubiert haben, habe ich sichere Erkenntnisse. Daraus könnten andere Krankenhäuser lernen und wir könnten sehr, sehr viele Menschen retten. Vielleicht wären von den 30.000 auf den Intensivstationen Verstorbenen viel weniger gestorben.
Uns erreichte eine geleakte E-Mail, die von [email protected] an die Krankenhäuser versendet wurde. Das „DIVI-Team“ schreibt darin, sie seien zuversichtlich, eine Anfrage nach dem IFG abwehren zu können, wenn die Krankenhäuser der Datenweitergabe nicht zustimmen. Unsere Anfrage dementierte DIVI nicht. Wie bewerten Sie dieses Vorgehen der DIVI?
Lausen: Das Robert Koch-Institut hat gesagt, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von 1.260 deutschen Krankenhäusern könnten betroffen sein, wenn dieAnzahl der COVID-Todesfälle pro Tag herausgegeben werden. Ich kann das nicht erkennen. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besteht in der Regel zunächst einmal zum Konkurrenten. Wenn die Daten im DIVI-Intensivregister durch die registrierten Konkurrenten untereinander einsehbar sind – so steht es in diesem Sondernewsletter der DIVI –entbehrt es jeglicher Wahrheit, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
Eigentlich würde man erwarten, dass das Robert Koch-Institut die Krankenhäuser ganz neutral fragt: ‚Betrifft das Ihre Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, wenn Sie die Zahlen der Verstorbenen pro Tag herausgeben?‘ Was hat das DIVI-Team aber gemacht? Sie sagen: ‚Es gibt eine Informationsfreiheitsanfrage, die wir von Gesetzes wegen eigentlich beantworten müssten, aber es betrifft Ihre gesamten Daten.‘
Das suggeriert an sich schon, dass es ganz wichtige Daten sind, welche die Krankenhäuser nur der DIVI anvertraut haben. Dabei geht es nur um die Daten Neuaufnahmen, Entlassungen, Tote, Beatmete. Das sind keine Geheimdaten. Trotzdem sagt das DIVI-Team: ‚Und wenn wir diese Informationsfreiheitsanfrage abwehren möchten, dann müssen Sie mit NEIN antworten.‘ Für mich sieht das ehrlich gesagt nicht mehr so aus, als wolle man in einer Pandemie Lösungen suchen, sondern dass man die wirklichen Sachverhalte der Pandemie verschleiern möchte.
Es gibt diese Wortschöpfungen der Verschwörungstheorien. Wenn ich eine Theorie gehabt hätte, dass man versuche zu verhindern, dass ich die Daten bekomme – und wenn ich jetzt tatsächlich sehe, dass es so eine Sonder-E-Mail gibt, damit die Krankenhäuser mit Nein abstimmen, dann wird aus der Verschwörungstheorie eine sichtbare Verschwörung gegen meine Anfrage. Aus meiner Sicht ist das komplette Schikane. Meine Anwälte prüfen jetzt auch tatsächlich, ob Straftatbestände seitens des RKI und der DIVI vorliegen.
Vielen Dank für das Gespräch.
Lausen: Vielen Dank.
Tom Lausen ist Datenanalyst und Fotograf. Bereits frühzeitig analysierte der Informatiker öffentlich einsehbaren Daten zur Belegung der Intensivbetten. Unter dem Begriff #DIVIGate wurden dann Ungereimtheiten veröffentlicht, zu denen er als Einzelsachverständiger im Bundestag angehört wurde.
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