Im Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar entscheidet am Mittwoch (20. November) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dettmar, der als Familienrichter am Amtsgericht der thüringischen Stadt zuständig für Kindeswohlfälle war, hatte im April 2021 die Maskenpflicht und andere Corona-Maßnahmen an zwei Schulen aufgehoben und dies mit einer Gefährdung des Kindeswohls begründet.
Die Entscheidung wurde wenig später mit der Begründung aufgehoben, dass Familienrichter in solchen Fällen nicht zuständig seien (Az. 2 StR 54/24).
Die daraufhin durchgeführten umfangreichen Hausdurchsuchungen bei dem Richter, den Gutachtern eines von ihm veranlassten Gutachtens, den Eltern der Kinder und weiteren mit dem Fall befassten Personen, sorgten über die deutsche Richterschaft und die Staatsanwaltschaft hinaus bundesweit für Aufsehen.
Dettmar wurde schließlich wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn im August 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft wandten sich aufgrund des Urteils an den BGH.
Dettmar hatte am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe erklärt, dass er kein Recht verletzt habe. Seine Verteidiger argumentierten mit dem staatlichen Wächteramt über das Kindeswohl. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Zurückweisung an das Landgericht.
Heute wird gespannt das Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet, EpochTV wird live berichten.
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