Egal, ob „Doppelwums“, Energiewende, Bürgergeld oder die Gehälter unserer Beamten, alles will mit Staatsgeldern finanziert werden. Doch diese sind endlich.
Hier kommt der Stabilitätsrat ins Spiel – er soll Haushalte von Bund und Ländern überwachen, Probleme frühzeitig erkennen und die nationalen sowie europäischen Vorgaben im Blick behalten und gegebenenfalls Sanierungsverfahren vereinbaren.
Nach der Sitzung am Donnerstag, 5. Dezember, im Bundesfinanzministerium wird das Gremium die Ergebnisse präsentieren.
EpochTV wird die Pressekonferenz nach der Sitzung hier live übertragen.
Das Gremium ist in Artikel 109a Grundgesetzes verankert.
Ausufernder Staatsverschuldung muss der Stabilitätsrat präventiv Einhalt gebieten, das heißt de facto, dass die Finanzminister Schulden ihrer Amtskollegen aufzeigen und Haushalte darauf überarbeitet werden müssen.
So darf zum Beispiel das gesamtstaatliche strukturelle Haushaltsdefizit einen Wert von 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten.
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundeswirtschaftsminister.
Den Vorsitz hat der Bundesfinanzminister gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz der Länder.
Seit knapp einem Monat ist der ehemalige Staatssekretär im Kanzleramt Jörg Kukies Leiter des Finanzministeriums. Kukies gilt als enger Vertrauter und Berater des Kanzlers, vorwiegend in Wirtschaftsfragen.
Nach dem Ampel-Aus gibt es jedoch bisher keinen beschlossenen Bundeshaushalt für 2025.
„Ohne Haushalt braucht es auch keine Haushaltswoche, so einfach ist das“, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel in der Plenardebatte, in der die darüber geplanten Debatten abgesagt wurden.
An unterschiedlichen Vorstellungen des Bundeshaushalts ist letztlich auch die Ampel zerbrochen.
In der heutigen Sitzung des Stabilitätsrates stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:
- Überwachung der Einhaltung der europäischen Vorgaben
- Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz
- Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz
- Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 Stabilitätsratsgesetz zwischen dem Stabilitätsrat und der Freien Hansestadt Bremen
- Methodische Fragen
- Verschiedenes
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