Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch, 11. Dezember 2024, in einem Antrag die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Artikel 68 sieht vor, dass zwischen dem Antrag und der Abstimmung darüber mindestens 48 Stunden liegen müssen. Der Bundestag tritt am Montag, 16. Dezember 2024, zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Antrag zu beraten.
Erklärung des Kanzlers, Aussprache und Abstimmung
Zunächst wird der Bundeskanzler eine rund 25-minütige Erklärung zur Vertrauensfrage abgeben. Es schließt sich eine rund zweistündige Aussprache an, ehe über den Antrag des Bundeskanzlers namentlich abgestimmt werden soll.
Wenn Scholz wie beabsichtigt keine Mehrheit im Bundestag bekommt, wird er nach der Sitzung ins Schloss Bellevue fahren und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Steinmeier kann dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Als Termin für die Neuwahl des Bundestages wird bislang der 23. Februar 2025 genannt. (bundestag.de/red)
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