Die Abgeordneten des 20. noch amtierenden Deutschen Bundestages kommen am Donnerstag, 13. März 2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht ab 12 Uhr die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115, 143h (20/15096). Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache gemeinsam mit Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) und FDP (20/15099) in den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Auch die Initiativen von Grünen und FDP unterbreiten Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes.
Vor dem Beginn der Debatte steht noch eine Einigung über die Tagesordnung an. In einer 20-minütigen Aussprache zur Geschäftsordnung soll zwischen den Fraktionen ein Einvernehmen über die Tagesordnung erreicht werden.
Es ist die erste von zwei Sondersitzungen für das Milliarden-Finanzpaket, für das eine dreieinhalbstündige Aussprache der insgesamt drei Verfassungsänderungen angesetzt ist.
Für die Unions-Fraktion soll unter anderem CDU-Chef Friedrich Merz eine Rede halten. Grüne und FDP reichten jeweils eigene Gesetzentwürfe ein. Damit die Grundgesetzänderungen angenommen werden, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Dafür bedarf es der Stimmen von Grünen oder FDP. Letztere lehnte die Pläne ab. Die Grünen meldeten Verhandlungsbedarf an. Nach der ersten Lesung am Donnerstag geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Eine Abstimmung ist für den 18. März geplant. AfD und Linkspartei klagten gegen die Einberufung des alten Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht. (sk/bundestag/dpa/afp)
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