++ Die Sitzung hat mit Stand 13:15 Uhr bislang nicht begonnen und befindet sich weiter in der von Union beantragen Unterbrechung. Nachdem CDU-Chef Merz mit FDP-Chef Lindner und FDP-Generalsekretär Dürr beraten hat, fehlt derzeit augenscheinlich nur die SPD-Fraktion noch im Sitzungssaal. Geplanter Beginn war 10:45 Uhr. Ziel sei es das Gesetz mit einer „breiten demokratischen Mehrheit“ zu beschließen, sagte FDP-Generalsekretär Dürr nach der Beratung mit Merz im Bundestag. Das würden die Menschen nach dem „furchtbaren Anschlag von Aschaffenburg“ erwarten. ++
Der Bundestag stimmt am Freitag, 31. Januar 2025, namentlich über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU-Fraktion (20/12804) ab. Dazu hat der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/13648 Buchstabe a). Für die Aussprache im Plenum sind rund 70 Minuten vorgesehen.
Gesetzentwurf der Union
Die CDU/CSU dringt in ihrem Gesetzentwurf auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Danach solle das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ festgelegt werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.
Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“. Die Regelung soll den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen. Als „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ solle sie auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.
Die Maßnahmen dienen der Fraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Grenzkontrollen und Zurückweisungen seien allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, „sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, heißt es in der Vorlage weiter. (deutscher Bundestag)
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