Gericht wollte Ballweg-Verfahren einstellen – Staatsanwaltschaft lehnt ab [Stellungnahmen]
UPDATE: Der Gerichtsprozess um den Querdenken-Gründer Michael Ballweg endet doch nicht vorzeitig. Der Vorschlag vom Landgericht Stuttgart das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) einzustellen wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart abgelehnt. Die Verteidigung und der Angeklagte zeigten sich hingegen offen für die Verfahrenseinstellung. Am 12. März fand laut Website der Querdenken-Bewegung ein nicht öffentliches Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt, welches...
Mehr lesen
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion