UPDATE: Der Gerichtsprozess um den Querdenken-Gründer Michael Ballweg endet doch nicht vorzeitig. Der Vorschlag vom Landgericht Stuttgart das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) einzustellen wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart abgelehnt. Die Verteidigung und der Angeklagte zeigten sich hingegen offen für die Verfahrenseinstellung.
Am 12. März fand laut Website der Querdenken-Bewegung ein nicht öffentliches Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt, welches „konstruktiv“ verlaufen sein soll. Konkrete Inhalte wurden nicht genannt.
Am Montag, 17. März, könnte nun schon frühzeitig das Urteil fallen, möglicherweise mit positivem Ausgang für Michael Ballweg.
EpochTV ist vor Ort und wird Querdenken-Gründer Ballweg, seinen Anwalt Ralf Ludwig sowie den Gerichtssprecher des Landgerichts Stuttgart live interviewen.
Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte ursprünglich Verhandlungstage bis Ende April terminiert.
Bereits vor dem 26. Verhandlungstag am 11. März stand für Ballwegs Verteidiger fest, dass die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs gegen den früheren Softwareunternehmer nicht haltbar seien.
Der ursprüngliche Vorwurf der Geldwäsche wurde bereits vor Verhandlungsbeginn fallen gelassen. Ballweg saß für neun Monate in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft, nun könnte schon vorzeitig das Urteil fallen.
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