Für so manchen Soldaten besteht durch die noch existierende Duldungspflicht der Arbeitsalltag aus dem verzweifeltem Kampf um Wahrheit und Selbstbestimmung. Davon bekommt der Rest der Gesellschaft nur wenig mit. Jetzt feierte eine Soldaten-Doku seine öffentliche Premiere: „Standhalten“ – und gibt einen sehr persönlichen Einblick, was sich hinter den Kasernenzäunen abspielt.
Epoch Times war am 29.04. vor Ort und sprach mit Zuschauern, der Veranstalterin und einem betroffenem Soldaten. Die Premiere fand im „Youkali“ des „Ganz.Kultur“-Zentrum nahe der Kleinstadt Kyritz, im ländlichen Nordwestbrandenburg statt. Eine gekürzte Version dieses Videos ist auch auf YouTube verfügbar.
Hintergrund:
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen am 24.11. 2021 eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist dabei auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.
„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es im Soldatengesetz, Paragraf 17a.
„Duldungspflicht“ bedeutet, dass Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden. Dabei sei die Impfung nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliege, erklärt das Verteidigungsministerium auf seiner Website.
Die Impfungen der Bundeswehr würden immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums abzielen und darauf, die vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten. Vorbehalte und Kontraindikationen würden sehr ernst genommen und eingehend geprüft, heißt es dort weiter.
Die Bundeswehr erklärt bezüglich der Duldungspflicht auf seiner Website: Impfverweigerern drohe der Ausschluss aus der Bundeswehr, der Verlust des Anspruchs auf Dienstbezüge, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie der Verlust des Dienstgrades.
„Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung stellt eine Wehrstraftat dar, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann."
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