17. März 2025
Aktuelles
Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-711-Bewegung, wird im seit Oktober 2024 laufenden Gerichtsverfahren von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen. Das Gericht schlägt die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) vor, die Staatsanwaltschaft widerspricht.
Hätte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, hätte die Staatskasse die Verfahrenskosten und Auslagen von Ballweg tragen müssen. Außerdem hätte dieser womöglich Entschädigungsansprüche gehabt.
Wir sprachen mit Ballweg und seinem Anwalt Ralf Ludwig in der Pause der heutigen Verhandlung in Stuttgart.
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