Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit einer Verhandlung über die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz für Drohneneinsätze im Jemen begonnen. Zwei Männer aus dem Jemen wandten sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Sie finden, dass die Bundesrepublik auch eine Verantwortung für die Drohnenangriffe trägt.
Rammstein werde dabei „als Datenverteilungszentrum und Knotenpunkt im globalen Drohnenprogramm genutzt“, sagte der ECCHR-Rechtsanwalt Andreas Schüller vor dem Beginn der Verhandlung.
Es gehe darum, ob das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit „deutschen Staatsorganen extraterritoriale Schutzpflichten zugunsten von Menschen im Jemen auferlegt“, wenn bewaffnete Drohnen unter Nutzung deutschen Staatsgebiets eingesetzt würden, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König zur Einführung.
Das Bundesverteidigungsministerium verwies vor der Verhandlung darauf, dass Deutschland und die USA „in einem fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog“ seien. Die Bundesregierung habe wiederholt die Versicherung eingeholt, dass Drohnen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt würden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhielten.
In der Verhandlung sollen eine Expertin und ein Experte für Völkerrecht befragt werden. Ein Urteil ist für Dienstag noch nicht angesetzt. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung. (afp/sk)
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