29. November 2024
Aktuelles
Wenn Plattformbetreiber Straftaten im Internet, wie Hass und Hetze oder Beleidigungen, nicht melden, sollen sie Bußgelder bezahlen, das forderte die Justizministerkonferenz. Epoch Times fragte nach.
Dies ist ein Ausschnitt aus dem Livestream zur Justizministerkonferenz, in dem zuvor der Antrag zum Thema Rechtsdurchsetzung im Internet vorgestellt wurde.
Im Fall einer Beleidigung gegen eine politisch tätige Person drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das Strafmaß ist damit maximal ein Jahr länger als bei mutmaßlich ehrverletzenden Werturteilen gegen sonstige Bürger. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Weniger lesen
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion