Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.
Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging nach rund zweieinhalbjährigem Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Fall eines versklavten und getöteten Kindes. Dabei ging es um den Fall eines fünfjährigen jesidischen Mädchens.
Laut Anklage hatte W. das Kind zusammen mit ihrem Ehemann – einem in Frankfurt am Main vor Gericht ehemaligen stehenden IS-Kämpfer – 2015 im Herrschaftsgebiet des IS in Syrien als Sklavin gehalten und bei großer Hitze verdursten lassen.
Die Richter werteten dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter in einem Fall als Versklavung mit Todesfolge. Die Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert.
Die 2014 in den Irak gereiste W. hatte während des Prozesses in der bayerischen Landeshauptstadt nicht bestritten, sich damals der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben.
Allerdings bestritt sie dabei eine Mitverantwortung für den Tod des Kindes. Ihre Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für die aus Lohne in Niedersachsen stammende Frau.
Im Sommer 2015 soll sie laut Anklage zusammen mit ihrem Mann Taha Al-J. auf einem Sklavenmarkt das in Kriegsgefangenschaft genommene Kind und dessen Mutter gekauft haben. Als sich das erkrankte Kind einnässte, soll es ihr Mann zur Strafe bei über 40 Grad Celsius Hitze ohne Trinkwasser in der Sonne angekettet haben. Das Kind soll verdurstet sein, wobei W. nichts dagegen unternommen haben soll. (afp/dl)
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