Terror-Verdacht in Osnabrück: Asylbewerber (33) wollte sich laut IM Pistorius „in Berlin in die Luft sprengen“
Ein 33-Jähriger Libanese ist von der Polizei im niedersächsischen Osnabrück in Gewahrsam genommen worden. Der abgelehnte Asylbewerber drohte mit einem Selbstmord-Anschlag in Berlin. Nun hat die Polizei 14 Tage Zeit für Ermittlungen, bevor man den Mann wieder freilassen muss.

Der Mann war erst im Februar aus dem Gefängnis entlassen worden. Symobild: Friso Gentsch
Foto: Friso Gentsch/dpa
Terror-Alarm in Osnabrück. Ein amtsbekannter Mann aus dem Libanon, wurde am Mittwoch, 19. Juni, von der Polizei in Präventivhaft genommen, weil er mit einem Anschlag in Berlin gedroht hatte.
Selbstmord-Anschlag angekündigt
Der 33-Jährige hatte angekündigt, den „Märtyrertod“ sterben zu wollen, wie Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Freitagvormittag, 21. Juni, im Landtag in Hannover informierte.
Dazu plante der Libanese offenbar eine Reise in die Bundeshauptstadt, weil er sich als Selbstmord-Attentäter „in Berlin in die Luft sprengen“ wollte.
Woher die Informationen der Terror-Aussagen des Mannes stammen, wurde offiziell bisher nicht mitgeteilt. Möglicherweise stammen sie jedoch aus dem familiären Umfeld des Libanesen, denn nach Angaben der „Osnabrücker Zeitung“ war der als Gewalttäter bekannte Mann erst im Februar aus dem Gefängnis entlassen worden und galt auch als Hochrisikofall im Bereich häuslicher Gewalt. Er hatte auch in seinem Umfeld Aktionen angekündigt, nämlich, Personen aus seinem familiären Umfeld etwas antun zu wollen.
Abgelehnt, ausreisepflichtig und gewalttätig
Immer wieder war der Libanese in der Vergangenheit durch „erhebliche Gewaltdelikte“ in Erscheinung getreten und war deswegen auch mehrfach vorbestraft. Erst vor wenigen Tagen, am 14. Juni, wurde ein neues Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
Das Landgericht Osnabrück stufte den Fall am Donnerstag als Terror-Verdachtsfall ein und gab damit der Polizei 14 Tage Zeit, den Mann in Präventivhaft zu nehmen, um weitere Untersuchungen zu den Hintergründen anzustellen.
Der gewalttätige Libanese ist als abgelehnter Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig. Da er offenbar seine Ausweisdokumente verlegt oder anderweitig verloren hat, bemüht man sich derzeit um die Beschaffung von Ersatzpapieren. (sm)
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