Landtag erörtert Justizverhalten gegen Tatverdächtigen
Der Landtag Schleswig-Holstein befasst sich an diesem Mittwoch mit dem deutschen Tatverdächtigen im Fall der seit gut 13 Jahren verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann.
Schleswig-Holsteins Innenminister Claus Christian Claussen (CDU) und Vertreter der Flensburger Staatsanwaltschaft werden in Kiel dem Innen- und Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen (14.00 Uhr).
Es geht um die Frage, ob der Mann 2018 wegen einer Justizpanne der Staatsanwaltschaft Flensburg vorübergehend für etwa vier Wochen freigekommen war. Dabei soll es um eine versäumte Frist gehen, so dass der Mann aus der damaligen Haft wegen Kindesmissbrauchs entlassen wurde. Damals ging es nicht um Maddie, sondern einen anderen Fall.
Der mehrfach straffällig gewordene Deutsche sitzt zurzeit wegen eines Drogendeliktes in Kiel im Gefängnis. Inzwischen gilt der 43-Jährige als Tatverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen „Maddie“. Die Ermittler in Deutschland vermuten, dass er das damals drei Jahre alte britische Mädchen entführt und umgebracht hat. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Mordverdachts.
Mit Blick auf die etwaige Justizpanne sagte eine Sprecherin der Flensburger Staatsanwaltschaft dem „Flensburger Tageblatt“, der Fall eigne sich nicht, um einen Skandal zu zimmern. Sie verwies auf komplizierte juristische Zuständigkeiten und Verfahrenswege zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland, Portugal und Italien. Der 43-Jährige hatte in Portugal gelebt und sich auch in Italien aufgehalten.
Die in Kiel laufende Haftstrafe wegen des Drogendelikts beträgt 21 Monate. Davon hat der Verurteilte 14 Monate abgesessen, also zwei Drittel. Es läuft eine Prüfung auf Freilassung auf Bewährung. Ein entsprechender Antrag sei kürzlich beim Landgericht Kiel eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Stellungnahmen der Flensburger Staatsanwaltschaft und der Justizvollzugsanstalt Kiel dazu seien angefordert worden. Es gebe keine konkreten Fristen, bis wann sie da sein müssten.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Flensburg teilte mit, die Akten aus Braunschweig am Montag wiederbekommen zu haben, wo der Verurteilte zuerst den Antrag auf Freilassung auf Bewährung gestellt habe. Braunschweig habe sich aber – zu Recht – für nicht zuständig erklärt.
In Freiheit würde der im Fall „Maddie“ Tatverdächtige aber voraussichtlicht nicht kommen. Denn gegen den Mann gibt es in erster Instanz ein Braunschweiger Urteil in Höhe von sieben Jahren. In diesem Fall geht es um Vergewaltigung einer 72-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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