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Karlsruhe verwarf Revision

Hafturteil nach tödlichem Angriff auf Feuerwehrmann in Augsburg rechtskräftig

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Nach der tödlichen Attacke in Augsburg auf einen 49-jährigen Feuerwehrmann, der als Passant in der Innenstadt unterwegs war, trauern Kameraden. Der Mann wurde von einem 17-Jährigen tödlich verletzt.

Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann in Augsburg muss ein 17-Jähriger der die deutsche, libanesische und türkische Staatsangehörigkeit besitzt, für viereinhalb Jahre in Haft.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf seine Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerichts vom November 2020, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung ist damit rechtskräftig. (Az. 1 StR 194/21)
Der Feuerwehrmann, der zum Tatzeitpunkt privat mit seiner Frau und einem befreundeten Paar unterwegs war, war in der Augsburger Innenstadt mit mehreren Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Streit geraten. Auslöser war nach den Ermittlungen, dass ein Jugendlicher eine Zigarette schnorren wollte. Daraufhin versetzte der 17-Jährige ihm einen wuchtigen Schlag gegen den Kopf. Dieser löste eine starke Gehirnblutung aus, an der das Opfer noch am Tatort verstarb.
Nach der Attacke auf den Feuerwehrmann verprügelte der junge Mann mit seinen Begleitern den Mann des befreundeten Paars. Dieser musste im Krankenhaus behandelt werden. Das Geschehen in der bayerischen Stadt sorgte bundesweit für Entsetzen. Die Begleiter des Haupttäters wurden in Augsburg zu Bewährungsstrafen verurteilt. (afp/er)

Kommentare

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Petervor 4 Jahren

Wie kann man nur so grausam gegen »‚heranwachsende’? Geflüchtete« urteilen. Da wäre doch eine Bewährungsstrafe, wie durch die Richterin Anne-Maria Seydell im Fall des Wittenberg-Mörders Sabri H mehr als ausreichend, denn er sicher hat auch eine ‚positive Prognose’ . Bild [rechts oben, unmittelbar nach dem Urteil] mit der ‚positiven Prognose’ https://www.google.com/search?q=Sabri+H&client=firefox-b-d&biw=1536&bih=749&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=j9UZfdLit_3ytM%252Cvub-xHpguXqCOM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kT_T-eVkzjCxsRpsBmIpn6n5QZ1CQ&sa=X&ved=2ahUKEwjJuLaJ9qryAhV2hf0HHZA2AekQ9QF6BAgQEAE#imgrc=j9UZfdLit_3ytM

Vor allem muss jetzt eine Gefährderansprache erfolgen! NEIN, nicht an den/die Täter, sondern an die Angehörigen des Opfers!!! https://www.einprozent.de/blog/migrantenkriminalitaet/gefaehrderansprache-fuer-karsten-hempel/2752

Bubikopfvor 4 Jahren

Für einen Totschlag viereinhalb Jahre Knast, auch wenn diese Kreatur nach dem Jugendgesetz verurteilt wurde. Es geht hier nicht um einen Streit, der böse endet. Das kann passieren, ist tragisch, aber in der Regel geht einer der Streithansl nicht mit der Absicht auf die Straße, jemand totzuschlagen. Bei diesen Kreaturen ist dies aber der Fall. Sie gehen auf die Piste allein mit dieser Absicht. Streit anfangen, Ungläubige totschlagen und Frauen zu vergewaltigen und nachher ebenfalls umzubringen, wenn ihnen danach ist. Das ist ein erheblicher Unterschied. Aber das freut die deutsche Möchtegernobrigkeit, sie fördern dies nach Kräften.

Hilfsarbeitervor 4 Jahren

Für mich ist das Urteil ein schlichtes Geständnis und Anpassung unserer Rechtssprechung an die heutige Zeit.

Ein 17-jähriger Afghane (?), der nie etwas für dieses Land tat, sondern nur einfach hier ist und uns viel Geld kostet erschlägt einen Feuerwehrmann und vermutlichj gelernten Facharbeiter (mit abeleistetem Wehrdienst?).-

Was soll ich nun meiner Frau und 3 Kindern erzählen?

Alles ist gut?