„Guter Tag für Sicherheit der Österreicher“: Regierung einig über Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber
Ungarn hat es, Tschechien, Kroatien, Slowenien und die Slowakei auch, außerdem noch Estland, Lettland, Litauen und Polen, sowie Griechenland und Zypern. Auch in Irland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden wird die Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber angewandt.
Wie die „Krone“ aus Österreich berichtet, einigte sich die Regierung der Alpenrepublik am Mittwochvormittag auf Details der geplanten Sicherungshaft, die von Asylbeamten über potenziell gefährliche Asylbewerber verhängt werden darf. Eine richterliche Einschätzung soll dann erst in den darauf folgenden 48 Stunden erfolgen.
Kickl: Guter Tag für Sicherheit der Österreicher
Am Spitzentreffen der Regierung Österreichs beim Ministerrat im Kanzleramt am Mittwoch nahmen neben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser (ÖVP) und die ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler teil.
Wie Innenminister Kickl am Dienstag gegenüber der „Krone“ sagte, sei die Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber ähnlich wie eine Festnahme durch die Polizei.
Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der Österreicher und ein weniger guter Tag für die tickenden Zeitbomben.“
(Herbert Kickl, Inneminister)
Der Innenminister betonte: „Selbstverständlich gibt es zeitnah eine richterliche Überprüfung.“ Dies sei auch in Österreich in vielen Fällen so und sei auch bei den Sicherungshaftmodellen anderer Staaten so.
Parlament muss noch zustimmen
Doch noch ist die neue Regelung nicht vom Parlament abgesegnet. Die Vorlage soll nun der Opposition vorgelegt werden. Man hofft, im Parlament die benötigte Zweidrittelmehrheit zu bekommen. Dazu sind Stimmen aus der SPÖ oder von den NEOS nötig.
Die Sicherungshaft soll für jene Asylbewerber gelten, die eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“. Sie soll nach Angaben von Bundeskanzler Kurz im Pressefoyer „natürlich im Einklang mit den geltenden Gesetzen“ erfolgen.
Für öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit
Nach Angaben von Justizminister Moser soll, sobald ein Asylbeamter eine Sicherungshaft gegen einen gefährlichen Migranten verhängt hat, innerhalb von 48 Stunden ein Richter seine Einschätzung dazu nachreichen. Eine endgültige richterliche Einschätzung über die Rechtmäßigkeit und eventuell eine weitere Haft – „inklusive komplementärer Maßnahmen“ wie Deradikalisierungsmaßnahmen – soll es innerhalb von zwei Wochen nach der Verhängung geben.
Die Sicherungshaft soll für längstens sechs Monate gelten und monatlich auf dem Amtsweg überprüft werden. Nur wenn „besondere Gründe“ vorlägen, sollen die sechs Monate überschritten werden. Jeder Einzelfall werde überprüft.
Im Einklang mit der EU-Aufnahmerichtlinie soll die Sicherungshaft nur dann verhängt werden, wenn eine „tatsächliche gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit“ vorläge, so Moser. Sie soll „für den kürzest erforderlichen Zeitraum“ und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. (sm)
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