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Er kann’s nicht lassen: 150 Mal ohne Führerschein gefahren, 373 Punkte und auf Bewährung – Speyrer übertreibt

Fahren ohne Führerschein scheint für einen 37-jährigen Mann aus Speyer zum Hobby geworden zu sein. Nun hat die Polizei genug.

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Abgeschleppter SUV Audi Q7 eines Verkehrssünders.

Foto: Polizei Neustadt

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Wieder einmal war Herr „X“ mit seinem 35.000-Euro-SUV, einem Audi Q7, auf Spritztour gegangen, wieder einmal ohne gültigen Führerschein. Nun fährt er möglicherweise ab ins Gefängnis.
Derzeit wird von der Polizei in Neustadt an der Weinstraße eine Akte für die Staatsanwaltschaft zusammengestellt, so ein Polizeisprecher. Die Bewährungsstrafe zuvor hatte offenbar nichts genützt.
„Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe und stellte unmissverständlich klar, dass eine wiederholte Tatbegehung dem Angeklagten unweigerlich einen Platz in der Justizvollzugsanstalt sichern würde.“
Bisher wurde der 37-jährige Lagerist aus Speyer laut Polizeiangaaben mehr als 150 Mal erwischt. Jedesmal gab es zwei Punkte im Flensburger Register. Zudem habe sich der Mann mit einem ungültigen italienischen Führerschein erfolgreich um einen Busfahrer-Job beworben.
Doch am Dienstag, 11. September, war Schluss: „Erneut händigte er einen rechtswidrig erlangten Führerschein aus“, so die Polizei. Sein SUV wurde beschlagnahmt, nachdem er auf frischer Tat erwischt wurde. Dabei hatte er noch Bewährung. Durch seine vielen Fahrten ohne Fahrerlaubnis habe er in der Flensburger Verkehrssünderkartei bereits 373 Punkte angesammelt, so die Polizei Neustadt weiter.
„Völlig sprachlos war der Beschuldigte, als er realisierte, dass sein Fahrzeug nun nicht mehr ihm gehörte.“
(Polizeisprecher)
Wie „Tag24“ weiter schreibt, hält ein Rechtsexperte aus der Pfalz eine Gefängnisstrafe für den Fahrer für möglich. Es kommt nicht nur das Fahren ohne Führerschein, sondern auch wegen des ungültigen italienischen Führerscheins eine Urkundenfälschung auf den Tisch. Erschwerend ist der Umstand, dass sich der Mann bereits in Befwährung befindet. So sei das Risiko einer Haftstrafe „deutlich höher“. (sm)

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