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Razzien in drei Bundesländern

Bundeswehr-Reservisten sollen „Wehrsportgruppe“ gebildet haben

Eine Razzia in drei Bundesländern wegen der Bildung einer mutmaßlich bewaffneten rechtsextremistischen Gruppe hat sich auch gegen Bundeswehr-Reservisten gerichtet. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Lüneburg.

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Soldaten der Bundeswehr.

Foto: Thomas Starke/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Eine am Mittwoch in drei Bundesländern erfolgte Razzia wegen der Bildung einer bewaffneten, mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe hat sich unter anderem auch gegen Bundeswehr-Reservisten gerichtet. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Lüneburg am Freitag. Demnach wurden bei der großangelegten Aktion auch die Anschriften von vier Reservisten durchsucht. Insgesamt gab es sieben Durchsuchungen.
Nach Angaben des Sprechers geht es in dem Fall um den Verdacht der Bildung einer „rechtsextremistischen Wehrsportgruppe“. Bei den Razzien in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin seien Waffen, Waffenteile und Munition beschlagnahmt worden.
Die genauere rechtliche Relevanz der Funde werde noch geprüft. Den Beschuldigten werde vorgeworfen, sich der Gruppierung angeschlossen oder diese befehligt zu haben, sagte der Behördensprecher weiter.

„Beweiserhebliche Gegenstände“ beschlagnahmt

Bereits am Donnerstag hatte das niedersächsische Innenministerium über die Ermittlungen und die Durchsuchungen berichtet. Demnach richtet sich der Verdacht gegen insgesamt neun Beschuldigte. Sie hätten mutmaßlich eine bewaffnete Gruppe mit rechtsextremistischem Hintergrund gebildet und Zugang zu Schusswaffen gehabt. Fast 200 Polizisten seien im Einsatz gewesen und hätten „beweiserhebliche Gegenstände“ beschlagnahmt.
Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, genauere Angaben zu den Orten der Durchsuchungsmaßnahmen oder den Beschuldigten machten die Behörden nicht. Die eigenmächtige Bildung einer bewaffneten Gruppierung ist in Deutschland verboten. Laut Strafgesetzbuch drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. (afp/dl)

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