14-Jähriger wegen Mordes an Jugendlichem vor Gericht
Für den mutmaßlichen Mord an einem nur wenig jüngeren Jungen wird einem 14-Jährigen ab heute der Prozess gemacht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Tatverdacht, dass er sein Opfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen umgebracht habe.
Zum Schutz des jugendlichen Angeklagten ist die Öffentlichkeit das gesamte Verfahren über im Landgericht Heidelberg ausgeschlossen, wie eine Sprecherin erklärte. Daher werden nur spärliche Informationen aus dem Gerichtssaal erwartet. Für die Tat sieht das Gesetz bei Jugendlichen eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren vor.
Der 14-Jährige soll dem Opfer am 24. Februar in einem Waldstück in Sinsheim (Baden-Württemberg) aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging. Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn, brachte ihn zu Boden und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken. Er habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll. Der 13-Jährige starb kurz darauf.
Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld und schwieg nach früheren Angaben der Ermittler. Hinter der Tat steckten nach damaligen Erkenntnissen Eifersuchtsstreitigkeiten um das zwölfjährige Mädchen.
Die Staatsanwaltschaft kam mithilfe von Sachverständigen zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war – „dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Daher klagte sie den Teenager wegen Mordes an.
Beide Jungen haben die doppelte, deutsch-türkische Staatsbürgerschaft. Der Getötete wurde nach islamischem Recht beerdigt. Rund 900 Menschen kamen am Wochenende nach der Tat zu einem Trauermarsch in den Ort.
Der Fall hatte weit über Sinsheim hinaus für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündigkeit ab 14 Jahren entfacht – zumal der Tatverdächtige bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt.
Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie. Der damals strafunmündige 13-Jährige kam nach Angaben des Jugendamts für drei Wochen stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter und begann ein Anti-Aggressions-Training.
Das Mädchen, mit dem das Opfer im Wald spazieren war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer geht es aber nur um den Teenager. Zehn Fortsetzungstermine sind angesetzt, 34 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte demnach Anfang Dezember folgen. (dpa/oz)
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