Verwarnung für Fußballweltmeister Boateng in Körperverletzungsverfahren

Das Landgericht München I hat den Fußballweltmeister Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt. Boateng erhielt am Freitag eine Verwarnung unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung.
Jérôme Boateng und sein Anwalt Leonard Walischewski
Jérôme Boateng und sein Anwalt Leonard WalischewskiFoto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times19. Juli 2024

Das Landgericht München I hat den Fußballweltmeister Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt. Boateng erhielt am Freitag eine Verwarnung unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro.

Dies ist wie eine Geldstrafe auf Bewährung zu verstehen, nur im Fall eines neuen Vergehens müsste Boateng zahlen. Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ gegen Boateng sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.

Gerichtsurteil reicht nicht an Forderung der Staatsanwaltschaft heran

Die Verwarnung setzt sich aus 40 Tagessätzen zu jeweils 5.000 Euro zusammen. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte höchstens eine moderate Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung gegen eine Geldauflage gefordert.

Der Prozess drehte sich um den Vorwurf einer Attacke Boatengs in einem Karibikurlaub mit der Mutter seiner 13 Jahre alten Zwillinge vor sechs Jahren. Es war die dritte Neuauflage des Verfahrens. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer toxischen Beziehung Boatengs und seiner früheren Partnerin. (afp)



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