Neues von der Flucht bei Oppenau: Yves R. versteckte sich in Erdlöchern

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Ein großes Polizeiaufgebot suchte nach dem Flüchtigen.Foto: Alexander Scheuber/Getty Images
Epoch Times22. Juli 2020

Die Polizei hat neue Informationen zur spektakulären Flucht des nach einer tagelangen Großfahndung im Schwarzwald festgenommenen Yves R. veröffentlicht.

So soll sich der 31-Jährige während seiner sechstägigen Flucht hauptsächlich nachts durch die Wälder nahe Oppenau bewegt haben, berichtete die Polizei am Mittwoch. Tagsüber habe er Unterschlupf in Gruben und Erdlöchern gesucht. Ernährt habe R. sich überwiegend durch Wasser.

R. hatte bei einer Polizeikontrolle vier Polizisten ihre Waffen abgenommen. Er gab an, danach in aller Eile das Notwendigste eingepackt und in den Wald geflüchtet zu sein. Proviant habe er keinen mitgenommen.

R. deaktivierte sein Handy

Die Ermittler gehen davon aus, dass R. nichts von dem deutschlandweit großen Interesse an seiner Flucht mitbekam. Er habe sein Handy deaktiviert, um nicht geortet werden zu können. Allerdings habe er bereits an dem Sonntag, als er die Polizisten entwaffnet hatte, einen Polizeihubschrauber wahrgenommen und daraus auf die Suche nach sich geschlossen.

Bei dem bei seiner Festnahme bei R. gefundenen Schriftstück handelt es sich laut Polizei um ein persönliches Schreiben an seine Angehörigen, das er für den Fall verfasst habe, dass ihm auf seiner Flucht etwas zustoßen sollte.

Keine nennenswerten Verletzungen

R. habe bei seiner Ergreifung am vergangenen Freitag keine nennenswerten Verletzungen erlitten und sei haftfähig gewesen, der Haftbefehl gegen ihn sei mittlerweile in Vollzug gesetzt.

Die Durchsuchung der Gartenhütte von R. und des Waldgebiets ergaben keine neuen Beweismittel, die Suchen seien mittlerweile abgeschlossen.

Nachdem R. zunächst nach seiner Festnahme umfangreich ausgesagt habe, mache er auf Anraten seiner Verteidiger mittlerweile von seinem Schweigerecht Gebrauch. Da er bei seiner Festnahme einen Beamten mit einer Axt verletzte, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. (afp)



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