Juwelendiebstahl-Prozess fortgesetzt – Wachmänner als Zeugen

Wegen des Einbruchs ins Dresdner Grüne Gewölbe und Diebstahls kostbarer historischer Juwelen wird sechs Tatverdächtigen der Prozess gemacht. Vor Gericht schilderten nun erste Zeugen ihre Beobachtungen.
Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.
Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times11. Februar 2022

Im Prozess um den spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Historischen Grünen Gewölbe sind am Freitag die ersten Zeugen befragt worden.

Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die in der Tatnacht den Zwinger gegenüber dem Residenzschloss umstreiften, beobachteten die Täter bei der Abfahrt – und einer filmte das auch. „Die Straßenbeleuchtung war komplett ausgefallen bis auf eine Laterne, der Rest war finster“, schilderte der 31-Jährige die Szenerie.

Vor dem Zaun auf der Straße habe ein Auto „mit drei oder vier dunkel gekleideten Personen“ gestanden, die „etwas in den offenen Kofferraum warfen und dann einstiegen“, berichtete der Mann. Auf seinem im Saal gezeigten, nur wenige Sekunden kurzen Video ist in der Dunkelheit ein Auto zu sehen, das schnell wegfährt Richtung Elbe. Nur die Räume über dem Museum im Erdgeschoss sind erleuchtet.

Vorwurf des schweren Bandendiebstahls

Er habe gehört, wie eine männliche Stimme in gebrochenem Deutsch sagte: „Los komm, mach schnell.“ Dann seien die Personen eingestiegen und losgefahren. Den Fahrzeugtyp konnte er nur schätzen, auch die Personen nicht genau beschreiben. „Einer hatte eine kräftigere Statur“, erinnerte er sich auf Nachfrage. In Vernehmungen hatte er nach Angaben der Verteidiger Fahrzeugmarken genannt und davon gesprochen, dass die Personen eine Tasche oder Beutel in den Kofferraum warfen.

Seit Ende Januar müssen sich sechs Männer zwischen 22 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Die Deutschen sind allesamt Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Nach Überzeugung der Ermittler haben sie den Coup am 25. November 2019 akribisch geplant und auch mit Stippvisiten nach Dresden vorbereitet.

Dabei sollen sie 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und über eine Million Euro Sachschaden hinterlassen haben. Laut Anklage legten sie Feuer in einem Raum mit Stromkästen und zündeten ihr Fluchtauto in der Tiefgarage einer Wohnanlage im Dresdner Westen an. Die jungen Männer wurden bei mehreren Razzien in Berlin gefasst.

Da zwei von ihnen zur Tatzeit erst 20 Jahre alt waren, verhandelt eine Jugendkammer am Landgericht Dresden. Aus Sicherheitsgründen tagt sie in einem speziellen Saal des Oberlandesgerichts für Extremismus- und Terrorverfahren.

Menschenleere Altstadt

Auch ein 50-Jähriger aus der Nachtschicht beschrieb die Szenerie, die sich ihm geboten habe, nachdem über Funk die Meldung von einem Einbruch ins Schloss gekommen war. Es habe sich angehört wie Glasscherben oder Ähnliches, als etwas in den offenen Kofferraum geworfen wurde, berichtete er.

Er habe auch ein Gespräch gehört, den Stimmen nach von mindestens zwei Personen. „Gesehen habe ich keine Menschen.“ Allerdings waren ihm nach eigener Aussage etwa eine halbe Stunde zuvor schon zwei Personen in Schlossnähe aufgefallen, die ihm verdächtig erschienen und wegliefen, als er und ein Kollege sich ihnen näherten.

Bereits vier Nächte zuvor waren ihm demnach drei Personen in der sonst zu dieser Zeit menschenleeren Altstadt aufgefallen. Eine von ihnen habe von der Statur – groß und schlank – und der Kleidung samt Kapuze her einem der Beiden geähnelt, die sich dann am Tattag in Schlossnähe aufhielten. „Einer wirkte sehr nervös.“

Einen beim Prozessauftakt von der Verteidigung gestellten Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung lehnte die Jugendkammer ab. Die Verteidigung hatte kritisiert, dass ihr die Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage im und am Dresdner Residenzschloss nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden seien. Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel entgegnete, man habe „regelmäßig und vollständig“ Einsicht in die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vorgelegten Akten und Datenträger gewährt. (dpa/red)



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