Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Er drohte, Menschen zu töten“: 18-Jähriger festgenommen
Ein 18-Jähriger aus Hessen wird verdächtigt, einen gefährlichen Anschlag geplant zu haben. Nun sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Der 18-Jährige soll eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. (Symbolbild)
Foto: Friso Gentsch/dpa
Ein 18-Jähriger aus dem hessischen Kreis Limburg-Weilburg steht unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.
Der Mann sei in Untersuchungshaft genommen worden, teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden mit.
Nach bisherigen Ermittlungen hat der Beschuldigte eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische sowie rechtsextremistische Grundeinstellung, hieß es. „Der 18-Jährige hatte in einschlägigen Foren mehrfach gedroht, im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele Menschen töten zu wollen.“ Er werde auch verdächtigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
„Anschlag auf das Leben anderer vorbereitet“
Die Ermittlungen gegen den 18-Jährigen laufen den Angaben zufolge seit mehreren Monaten. Ihm werde zur Last gelegt, „einen Anschlag auf das Leben anderer vorbereitet haben“. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse hätten Ermittler der hessischen Polizei am 15. November die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht.
Es seien zahlreiche digitale Speichermedien wie Computer, Mobiltelefone sowie Waffen und Munition sichergestellt worden. „Erste Auswertungen der Durchsuchung erhärteten den Tatverdacht“, teilten die Ermittlungsbehörden weiter mit. „Die weitere Auswertung sowie die waffenrechtliche Untersuchung dauern an.“
An den bisherigen Maßnahmen seien unter anderem Beamte des Landeskriminalamts, der Polizeipräsidien Frankfurt, Südhessen und Westhessen sowie ein Spezialeinsatzkommando beteiligt gewesen. Die Festnahme ist laut LKA ein Ermittlungserfolg der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hessen R. (dpa/dl)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.