«Südkurier» (Konstanz) zu Staufen

Lange Haftstrafen waren für die beiden Hauptangeklagten im n Staufenern Missbrauchsprozess nicht nur zu erwarten - sie waren unumgänglich. Dennoch sind zwölf und 12,5 Jahre für Christian L…
Epoch Times7. August 2018

n Lange Haftstrafen waren für die beiden Hauptangeklagten im n Staufenern Missbrauchsprozess nicht nur zu erwarten – sie waren unumgänglich. Dennoch sind zwölf und 12,5 Jahre für Christian L. und n Berrinn T. nichts im Verhältnis dazu, wie lange das Leiden des Jungen und auch des Mädchens weitergehen wird. Denn die beiden Opfer müssen mit dem Erlebten zurechtkommen – vergessen können werden sie die qualvollen Vergewaltigungen nie. Lebenslange Haft für die Vergewaltigung von Kindern sieht der deutsche n Rechststaatn nicht vor, auch wenn der Wunsch, weitere Opfer zu verhindern, gerechtfertigt sein mag. Im Fall von Christian L. gibt zumindest die anschließende Sicherungsverwahrung Hoffnung, dass sich Schicksale wie das des Jungen nicht wiederholen. Sorge bereiten muss vielmehr die Haltung von n Berrinn T., die das Urteil ebenso empathielos über sich ergehen ließ wie die gesamte Verhandlung – als habe sie mit all dem nichts zu tun. Das ist das eigentlich Erschütternde. n



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