«Landeszeitung» (Lüneburg) zu Sterbehilfe an Kindern
In Belgien gehört der Giftbecher zum Arztkoffer - sogar zu dem, den der Kinderarzt benutzt. Das Land sieht sich als fortschrittlicher Vorreiter. Tatsächlich befindet sich Belgien damit moralisch auf einer schiefen Ebene, höhlt das Grundrecht auf…
In Belgien gehört der Giftbecher zum Arztkoffer – sogar zu dem, den der Kinderarzt benutzt. Das Land sieht sich als fortschrittlicher Vorreiter. Tatsächlich befindet sich Belgien damit moralisch auf einer schiefen Ebene, höhlt das Grundrecht auf Leben aus. Zwar ist der Wunsch Sterbenskranker nach Erlösung zu respektieren. Aber er eignet sich nicht für eine gesetzliche Regelung. Denn wer ein solches Instrument schafft, ermöglicht dessen Missbrauch. Das belegt der Fall eines Demenzkranken, der Anfang des Jahres in Belgien getötet worden war, obwohl er weder unerträglich litt noch den Tod wollte. Den Todescocktail erhielt er auf Wunsch der Familie. So kann enden, wer die Ärzte von Bewahrern des Lebens zu Herren über das Leben macht.
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