Zahl der Einbürgerungsanträge im Juli deutlich gestiegen

Die Reform des Einbürgerungsgesetzes ist einen Monat lang in Kraft. Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist in den Ländern stark gestiegen.
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Personalausweis (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. Juli 2024

Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Deutschland ist im ersten Monat seit der Einbürgerungsreform deutlich gestiegen. Das ergab eine stichprobenartige Abfrage in Ländern und Städten, über die die „Bild“ berichtet.

Demnach stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung im Juli 2024 in Hamburg im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1.153 auf 2.031 und somit um 76 Prozent. Bremen verzeichnet im selben Zeitraum einen Anstieg von 2.444 Anträgen auf 3.450, ein Plus von 41 Prozent. In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf bisher 1.193 Anträge im laufenden Juli, ein Plus von 38 Prozent (zuvor 865 Anträge).

Dreimal mehr Anträge in Berlin

In Hessen stieg die Zahl von 2.600 im Juli 2023 auf 3.330 Personen im Juli 2024, ein Plus von 27 Prozent. Den stärksten Anstieg unter den Bundesländern verzeichnet das Land Berlin. Für den Zeitraum 27. Juni bis 21. Juli meldet das Landesamt für Einwanderung eine Zunahme von 1.707 (Juli 2023) auf 5.000 – ein Plus von 193 Prozent, somit eine knappe Verdreifachung.

Der Trend zeigt sich auch in anderen deutschen Großstädten. So verzeichnet Hannover im abgefragten Zeitraum ein Plus von 31 Prozent (von 248 auf 326). In Essen hat sich die Zahl von 150 auf 469 mit einem Plus von 213 Prozent mehr als verdreifacht.

Leipzig berichtet von 360 Anfragen diesen Juli verglichen mit 165 Anfragen voriges Jahr – ein Plus von 118 Prozent und somit ebenfalls mehr als eine Verdopplung der Zahl der Antragsteller auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Die bayerische Landeshauptstadt München erwartet nach eigenem Bekunden eine Vervierfachung der Anträge. Stuttgart geht von einer Verdopplung aus.

Kritik durch Union

Die Union äußert angesichts der stark gestiegenen Zahlen scharfe Kritik an der Bundesregierung. CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz sagte der „Bild“: „Die Zahlen zeigen: Die Ampel hat den deutschen Pass ein Stück weit entwertet. Turbo-Einwanderung und Doppelpass sind ein Fehler. Es muss gelten: Erst volle Integration, dann deutscher Pass.“

Auch der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, moniert: „Wichtig ist, dass die Staatsbürgerschaft Schlusspunkt einer gelungenen Integration ist. Angesichts der stark verkürzten Wartezeiten kann beim Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel davon keine Rede mehr sein. Auch die generelle Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist blanke Ideologie und wird die Integration nicht befördern – ganz im Gegenteil.“

Neues Recht sieht verkürzte Fristen vor

Das von der Ampelkoalition formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen.

Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.

Theoretisch antragsberechtigt sind mehrere Millionen in Deutschland lebende Ausländer, darunter allein rund 1,4 Millionen Asylzuwanderer der vergangenen Jahre, sofern diese aktuell noch in der Bundesrepublik leben und die gestellten Anforderungen erfüllen. (dts/dpa/red)



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