Gesetz für schnelleren Netzausbau beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen beschlossen.
Mit dem TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG) sollen zentrale Maßnahmen der Gigabit-Strategie der Bundesregierung umgesetzt werden, teilte das Haus von Minister Volker Wissing (FDP) mit. Der Schwerpunkt des Gesetzes liege auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen und entbürokratisieren sowie einer effizienteren Datennutzung dienten, hieß es weiter.
„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, sagte Wissing. Man wolle Umweltschutz und die Modernisierung des Landes „in Einklang bringen“.
Ziel: Bis 2030 Glasfaser und modernste Mobilfunkstandards
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze werde künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Das stärke den Netzausbau, schaffe bessere Planbarkeit und gebe Unternehmen Rechtssicherheit, so Wissing. Ziel sei es weiterhin, Deutschland bis 2030 „flächendeckend“ mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.
Die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus im überragenden öffentlichen Interesse gelte für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren und stärke damit den Netzausbau dort, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen gewesen sei, so das Ministerium.
Einschränkungen nur beim Naturschutz
Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gebe es eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse.
Zudem soll das Gigabitgrundbuch als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert werden. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung sollen darin für alle Informationsportale strukturiert und geregelt werden. Außerdem ist ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geplant. (dts/red)
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