Karlsruhe verhandelt im Juli über ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen Betreute

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über die Zulässigkeit von ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Am 16. Juli wird mündlich über eine Vorlage des Bundesgerichtshofs verhandelt.
Laut einer Studie haben Frauen, die von einer Ärztin behandelt werden, eine  etwas geringere Sterberate.
Eine Ärztin. Symbolbild.Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times12. Juni 2024

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über die Zulässigkeit von ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Am 16. Juli werde mündlich über eine Vorlage des Bundesgerichtshofs verhandelt, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Bundesgerichtshof hält die Zwangsmaßnahmen den Angaben zufolge für verfassungswidrig. (Az. 1 BvL 1/24)

Die Bedenken beziehen sich demnach darauf, dass es mit der im Grundgesetz formulierten Schutzpflicht des Staats unvereinbar sei, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen von Betreuten auch dann im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts anzuwenden seien, wenn Betroffene durch die Verbringung in ein Krankenhaus in ihrer Gesundheit beeinträchtigt würden und sie aus medizinischer Sicht in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind, gleichermaßen zwangsbehandelt und nachversorgt werden könnten.

Die vom Bundesgerichtshof vor das Bundesverfassungsgericht gebrachte entsprechende Regelung wurde durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreungsrechts zum 1. Januar 2023 zwar bereits außer Kraft gesetzt. Im vorliegenden Fall war aber das Ausgangsverfahren damit nicht erledigt, weshalb sich Karlsruhe trotzdem mit der Sache befassen muss. (afp)

 



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