Was ist der Vermittlungsausschuss?
Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das die beiden Kammern des deutschen Parlaments verbindet: den Bundestag und den Bundesrat.
Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen beiden Häusern zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden – so wie zuletzt der Gesetzentwurf der Koalition zum Wachstumschancengesetz. Am Mittwochabend will der Ausschuss über das Vorhaben beraten.
Wann wird er eingeschaltet?
Ein sogenanntes Selbstbefassungsrecht hat der Ausschuss nicht: Er kann sich also nicht aus eigenem Antrieb mit Gesetzesvorhaben befassen.
Er wird nur aktiv, wenn er dazu aufgerufen wird – vom Bundestag, vom Bundesrat, oder wie nun im Fall des Bürgergelds von der Bundesregierung.
Seit seiner Einrichtung 1949 ist es dem Vermittlungsausschuss gelungen, in den allermeisten Streitfällen einen Kompromiss vorzulegen und die Verabschiedung des strittigen Gesetzes letztlich zu ermöglichen.
Wie ist die Zusammensetzung?
Der Vermittlungsausschuss besteht aus je 16 Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag. Die Anzahl der vom Bundestag entsandten Abgeordneten pro Partei orientiert sich an deren Mandatszahlen im Bundestag.
Derzeit haben Union und SPD je vier Sitze im Vermittlungsausschuss, die Grünen drei, die FDP und die AfD je zwei und die Linke einen.
Für die Bundesrats-Seite ernennt jedes Bundesland ein Ausschussmitglied – in der Regel ist es der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin persönlich. Derzeit stellen Union und SPD auf Länderseite jeweils sieben Mitglieder, Grüne sowie Linke jeweils einen.
Welche Aufgaben hat der Ausschuss?
Kommt es in einem Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zum Streit, soll der Vermittlungsausschuss politische Kompromisse finden und beiden Häusern Einigungsvorschläge machen.
Die Sitzungen des Ausschusses sind geheim, er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, muss dieser Vorschlag im Bundestag angenommen werden; der Gesetzesbeschluss wird dann wiederum dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.
Wie häufig tritt er zusammen?
In den vergangenen Jahren musste der Vermittlungsausschuss vergleichsweise selten zusammentreten. Nur zwei Verfahren hat der Ausschuss seit der Bundestagswahl 2021 abschließen müssen. In den vorangegangenen acht Jahren der großen Koalition (von 2013 bis 2021) gab es insgesamt nur zehn Vermittlungsverfahren.
Zum Vergleich: Allein in der dreijährigen Wahlperiode von 2002 bis 2005 unter der rot-grünen Bundesregierung musste der Ausschuss 100 Vermittlungsverfahren erledigen.
Der Grund für die sinkende Zahl der Verfahren liegt vor allem darin, dass es in den vergangenen Jahren in Bund und Ländern immer mehr lagerübergreifende Koalitionen gab – etwa die Groko auf Bundesebene oder schwarz-grüne Bündnisse auf Landesebene.
Diese Konstellationen führten dazu, dass Streitpunkte bei der Gesetzgebung oftmals ausgeräumt wurden, bevor der Vermittlungsausschuss benötigt wurde. (afp)
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