Ampel will deutsche Klimapolitik ins Ausland bringen – Neue Regeln zur Exportförderung

Das Ministerium von Robert Habeck will die Exportförderung neu ausrichten. Künftig soll die Gewährung von Hermesdeckungen hauptsächlich von klimapolitischen Vorgaben abhängig sein.
Klimaschutzminister Robert Habeck bei seiner Sommerreise in Heidelberg.
Will nun auch Hermesdeckungen von der Erfüllung von Klimavorgaben abhängig machen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Von 27. Juli 2023

Die deutsche Bundesregierung will die Exportförderung neu ausrichten. Auch hier soll die Klimapolitik zu den primären Zielvorgaben zählen – notfalls auch auf Kosten der Wertschöpfung. Am Dienstag, 25. Juli, hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck einen Entwurf vorgelegt. Dieser skizziert „klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien“, die nach dem Willen der Ampel künftig gelten sollen. Bis 2011 waren diese Garantien als „Hermesbürgschaften“ bekannt, seither ist der Begriff „Hermesdeckungen“ gebräuchlich. Mit diesen Garantien sichern deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab.

NGOs hatten entsprechende Veränderung seit Jahren gefordert

Bis Ende August sollen Stakeholder per Online-Fragebogen die Möglichkeit haben, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen. Wie „Springer Professional“ darlegt, soll es zur näheren Erläuterung der Kernpunkte des Vorhabens auch ein Webinar geben. Nach Ende der Konsultationsphase hofft man im Ministerium, die Leitlinien schon zum vierten Quartal 2023 in Kraft setzen zu können.

Zu den Stakeholdern zählen insbesondere Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Exportunternehmen oder Investoren – aber auch sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Vor allem Letztgenannte waren bis dato die treibende Kraft hinter den Leitlinien. Bereits vor Jahren hatten Organisationen wie Amnesty International, Germanwatch, Oxfam, Misereor oder „Brot für die Welt“ eine solche Initiative gefordert.

Ihnen ging es um eine „Reform der deutschen Exportförderung“ und gesetzliche Vorgaben für Exportunternehmen. Diese sollten „menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten“ verankern – und Hermesdeckungen sollten sich an deren Einhaltung knüpfen.

Ausfallabsicherung und bessere Finanzierungsbedingungen durch Exportgeschäfte

Der Entwurf für die Leitlinien betrifft den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge drei Sektoren: Energie, Industrie und Transport. Es sei geplant, diese zudem auch auf den Bereich der Investitionsgarantien zu übertragen.

Hermesdeckungen stellen ein zentrales Element der deutschen Exportförderung dar. Es handelt sich bei ihnen im Kern um eine Form der Versicherung mit einem geringen Selbstbehalt. Außerdem tragen Hermesdeckungen aufgrund des staatlichen Haftungsversprechens zu günstigeren Konditionen für Exportkredite bei.

Bislang garantierte der Staat im Wege der Hermesdeckungen eine Ausfallsdeckung von bis zu 95 Prozent. Die Deckungszusage erstreckte sich über die gesamte Wertschöpfungskette.

Drei Kategorien entscheidend für Förderfähigkeit mittels Hermesdeckungen

Künftig sollen die Hermesdeckungen in den bezeichneten Sektoren nicht mehr für alle Exportgeschäfte gelten. Vielmehr soll es eine Abstufung der Deckungszusagen je nach Klimaschutzkonformität der Exportgeschäfte gehen – beziehungsweise danach, was die Bundesregierung darunter versteht.

Der „Welt“ zufolge soll es eine Kategorie „besonders förderungswürdiger“ Auslandsgeschäfte geben. Für diese soll der Staat das Risiko sogar zu 98 Prozent absichern. Außerdem soll für diese Art von Geschäften eine bisherige Förderungsvoraussetzung wegfallen: Es müssen künftig nur noch 30 statt 50 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland stattfinden. Dies solle die Energiewende in den Zielländern begünstigen.

Für Projekte mit weder besonders positiver noch negativer Klimarelevanz sollen die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Als „klimaschädlich“ betrachtete Exportgeschäfte sollen künftig grundsätzlich keine Hermesdeckungen mehr erhalten. Dazu zählen vor allem Projekte mit Bezug zu Kohle und Erdöl.

Fragen über Erschließung eines Gasfelds im Senegal

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Fossile Projekte sollen unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig bleiben. Etwa dann, wenn sie „der Stilllegung fossiler Energieinfrastruktur oder deren Umwandlung in die Nutzung für nicht fossile Energieinfrastruktur“ dienen.

Auch bei erheblichen Eigeninteressen soll es Abweichungen vom Prinzip geben. Diese könnten etwa die Erschließung eines Gasfeldes im Senegal betreffen, an dem sich Deutschland beteiligen will. Das dort geförderte Gas soll auch dazu beitragen, die eigenen Versorgungsprobleme zu lösen.

Hier greift eine Klausel bezüglich „geostrategischer Versorgungssicherheitsinteressen“ oder der „nationalen Sicherheit“. Die Bundesregierung erklärt jedoch, dass es bislang keine entsprechenden Anträge gebe. Der Staat selbst sei daran auch nicht beteiligt.

Beim Aluminium hängen Hermesdeckungen auch von Art der Herstellung ab

Ebenfalls vom Förderverbot ausnehmen will die Ampel Projekte zur Verwendung von Erdgas als Kochgas in Afrika. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass „keine erneuerbaren Alternativen verfügbar sind“.

Projekte im Bereich der Stahlproduktion sollen ab 2030 nur noch dann Hermesdeckungen in Anspruch nehmen können, wenn der Betrieb „mit nachhaltigem Wasserstoff“ erfolgt. Bezüglich der Herstellung von Aluminium soll sogar eine Erhebung stattfinden, wie viele Gramm CO₂ pro Kilowattstunde anfiel.

Die Regierung soll die Leitlinien gemeinsam getragen haben. Auch aus dem Bundesfinanzministerium oder dem Kanzleramt soll es keine Einwände gegen den Entwurf gegeben haben.



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