Vergewaltigung in Ulm – Haftstrafen gegen vier Männer
Weil sie eine 14-Jährige an Halloween 2019 zum Teil mehrfach vergewaltigt haben, sind vier Männer vor dem Landgericht Ulm zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die vier Männer die junge Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) zum Teil mehrfach vergewaltigt hatten, wie der Vorsitzende Richter in Ulm sagte.
Zwei der Angeklagten müssen nun für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Gericht sprach einen der Angeklagten der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung sowie den anderen der Vergewaltigung in drei Fällen schuldig.
Mildes Urteil
Die beiden anderen Angeklagten müssen für zwei Jahre und zwei Monate in Haft. Einer wurde der Vergewaltigung, der andere der Beihilfe zur Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.
Die Angeklagten im Alter zwischen 17 und 26 Jahren hatten die meiste Zeit des Prozesses geschwiegen. Dass sie sich gegen Ende des Verfahrens zu den Taten teils eingelassen hatten, wurde vom Gericht strafmildernd berücksichtigt, so der Vorsitzende Richter.
Der Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, war demnach durch die schwierige Vernehmung des Opfers geprägt.
„Zweifel“ des Richters bei Urteilsverkündung
„Es gab Zweifel und es sind auch noch Zweifel vorhanden“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Strafen gegen die vier Männer aus dem Irak und Afghanistan seien „nahezu am untersten Rand“ des Strafmaßes angesiedelt.
Die Asylbewerber sollen die junge Frau im Herbst 2019 mit Betäubungsmittel zunächst wehrlos gemacht und sich dann an ihr vergangen haben. Zuvor hatten sie die alkoholisierte Jugendliche überredet, mit ihnen zu der Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg zu fahren.
Ursprünglich fünf Täter geklagt
Die Schülerin hatte später ihren Eltern und der Polizei von den Verbrechen in der Halloween-Nacht und am Tag danach erzählt.
Der Prozess hatte ursprünglich gegen fünf Angeklagte begonnen. Das Verfahren gegen einen 15-jährigen Iraner war nach der Verständigung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich zuvor eingestellt worden. (dpa)
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