Union stellt nach Attac-Urteil erneut Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe in Frage
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum globalisierungskritischen Netzwerk Attac haben Union und FDP erneut die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Frage gestellt.
„Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), dem „Handelsblatt“. „Schließlich gibt es gute Gründe zu hinterfragen, ob das Gebaren der Deutschen Umwelthilfe noch den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.“
Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte dem „Handelsblatt“, die Umwelthilfe bewege sich „zum Beispiel durch ihr Abmahn-Finanzierungsmodell ein Stück neben dem von der Abgabenordnung gedeckten Zweck einer Gemeinnützigkeit“. Auch der begrenzte Zugang zur Mitgliedschaft sei ein Indiz dafür, „dass das Allgemeinwohl nicht immer im Vordergrund steht“.
Grünen-Politiker zweifelt nicht an Gemeinnützigkeit
Der Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn wies solche Äußerungen zurück. „Es besteht kein Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe, denn der Schutz der Gesundheit ist eindeutig ein gemeinnütziges Ziel“, sagte Kühn dem „Handelsblatt“.
Was Bilger als „Gebaren“ bezeichne, sei das gerichtliche Durchsetzen von geltendem Recht seitens der Umwelthilfe. „Sich an der Deutschen Umwelthilfe abzuarbeiten, ist ein durchsichtiges Manöver, von den eigenen Versäumnissen abzulenken.“
Umwelthilfe wird geprüft werden
Der Bundesfinanzhof hatte am Dienstag nach jahrelangem Rechtsstreit die Einstufung von Attac als gemeinnützig verworfen. Insbesondere stieß sich der Bundesfinanzhof daran, dass Attac in seinen Kampagnen, etwa gegen Steuerflucht, die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen beeinflussen wolle.
Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag im Dezember beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe geprüft werden soll. Die Partei will sich zudem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Die DUH klagt in einer Reihe von Städten für saubere Luft und hat vor Gericht zahlreiche Fahrverbote erwirkt.
Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. In der Folge können Spender ihre Zuwendungen nicht mehr bei der Steuer absetzen und haben damit womöglich eine geringere Spendenmotivation. (afp)
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