Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Superspreaderin“ aus Garmisch
Nach einem schweren Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen eine mutmaßliche „Superspreaderin“.
Dabei gehe es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, teilte Oberstaatsanwältin Andrea Mayer am Montag mit. „Was im Raum steht, ist eine mögliche Verletzung der Quarantänevorschriften.“ Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet. Die 26-jährige US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Krankheitszeichen durch Kneipen gezogen sein und dabei mehrere Menschen angesteckt haben.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte Konsequenzen für die mutmaßliche Verursacherin. „Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft“, sagte Söder nach einer Kabinettssitzung in München. Der Fall sei Beispiel dafür, wie schnell sich Infektionen verbreiten könnten. „Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben.“ Es sei deshalb sinnvoll, mit entsprechend „hohen Bußgeldern“ zu agieren.
Kneipentour mit Krankheitssymptomen
Die 26-Jährige hatte nach Angaben des Landratsamts auf der Kneipentour bereits Krankheitssymptome. Sie hatte einen Corona-Test gemacht und hätte bis zum Ergebnis in Quarantäne blieben sollen. In Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen ein Bußgeld von 2000 Euro verhängt werden. Söder erklärte jedoch, dass geprüft werden müsse, inwiefern dies auch für die US-Amerikanerin gelte. Die Anklagebehörde geht bei ihren Ermittlungen zunächst davon aus, dass die deutsche Justiz zuständig ist.
Die Frau arbeitete in einem Hotel für US-Streitkräfte und deren Familien. Die Ferienunterkunft wurde am Montag für zwei Wochen geschlossen, nachdem mehrere Beschäftigte positiv getestet wurden, wie das Hotel auf seiner Homepage mitteilte.
Die 26-Jährige war nach Angaben des Landratsamts aus einem Urlaub in Griechenland zurückgekehrt. Ob sie sich auf der Reise angesteckt hat oder erst danach, war unklar. Als Superspreader (deutsch: Superverbreiter) gilt bei einer Epidemie, wer eine ungewöhnlich hohe Zahl von anderen Menschen ansteckt.
Beschränkungen für das öffentliche Leben in Garmisch-Partenkirchen
Bereits am Freitag hatte das Landratsamt für die rund 26 000 Einwohner zählenden Marktgemeinde Beschränkungen für das öffentliche Leben verhängt. Alle Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam treffen – das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe.
„Wir versuchen das Nachtleben einzudämmen, die normale Gastronomie aber nicht zu blockieren“, sagte ein Sprecher. Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt. (dpa)
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