Nach Schlecker-Strafprozess folgen Zivilverfahren gegen Familie

Nach dem Strafprozess um Anton Schlecker kommen noch zwei weitere Zivilverfahren gegen die Ehefrau und Kinder von Schlecker zu.
Epoch Times25. November 2017

Nach dem für Montag erwarteten Urteil im Schlecker-Strafprozess kommen auf die Familie des Drogeriekettengründers zwei weitere Gerichtsverfahren zu.

Am 12. Dezember startet am Landesgericht im österreichischen Linz ein Zivilprozess gegen die Ehefrau und Kinder von Anton Schlecker, wie eine Gerichtssprecherin der „Wirtschaftswoche“ sagte.

Ein weiteres Zivilverfahren ist demnach vor dem Landgericht Zwickau anhängig. Insgesamt geht es laut dem Bericht um Forderungen in Höhe von 21,4 Millionen Euro.

Der österreichische Insolvenzverwalter der Schlecker-Nachfolgefirma Dayli fordert laut „Wirtschaftswoche“ von den Beklagten 20 Millionen Euro Schadenersatz. Zwischen 2008 und 2011 seien Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen.

Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen dem Bericht zufolge für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an.

Im Verfahren im sächsischen Zwickau fordert der Insolvenzverwalter des früheren Schlecker-Personaldienstleistern Meniar laut „Wirtschaftswoche“ 1,37 Millionen Euro vom ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens sowie von Lars, Meike und Christa Schlecker. Ein erster Gütetermin habe bereits stattgefunden, momentan würden Schriftsätze ausgetauscht, sagte der Gerichtspräsident dem Magazin.

In dem komplexen Verfahren gehe es im Kern um die Frage, ob die Familie dafür haften muss, dass ein Darlehen unter Verletzung der Vorschriften zur Stammkapitalerhaltung an Schlecker ausgezahlt wurde. Der Anwalt der Familie hält die Klage laut „Wirtschaftwoche“ für unbegründet. (afp)



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