Krankenkassen: Lauterbach-Pläne belasten Pflegeversicherung

Labormitarbeiterinnen etikettieren im Medizinischen Labor Ostsachsen Corona-Abstriche zum Virusnachweis mit der PCR-Methode.
Labormitarbeiterinnen etikettieren im Medizinischen Labor Ostsachsen Corona-Abstriche zum Virusnachweis mit der PCR-Methode.Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times28. Juni 2022

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Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine neue Testverordnung sorgen nach Berechnungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen dafür, dass die Pflegeversicherung immer tiefer in die roten Zahlen rutscht.

Ohne zusätzliche Steuerzuschüsse führe die bis Ende November verlängerte Kostenübernahme für Corona-Test in Pflegeeinrichtungen zu Mehrausgaben von rund einer Milliarde Euro, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagausgaben) unter Berufung auf eine Stellungnahme des Verbands. Demzufolge erhöhe sich das für 2022 prognostizierte Defizit in der Pflegeversicherung von 2,3 auf 3,3 Milliarden Euro.

Weil die Ampelkoalition bisher ihre Zusage nicht erfüllt habe, die pandemiebedingten Mehrausgaben in der Pflege vollständig über Steuerzuschüsse zu finanzieren, müssten die zusätzlichen Kosten über höhere Darlehen des Bundes abgedeckt werden, um weiter zahlungsfähig zu bleiben, so der Verband. „Die Rückzahlung werden in der Folge die Mitglieder über Beitragssatzerhöhungen tragen müssen“, warnen die Kassen.

Bisher war der Spitzenverband davon ausgegangen, dass sich die bisher nicht abgedeckten Mehrkosten durch die Corona-Pandemie in der Pflegeversicherung auf rund vier Milliarden Euro summieren. Auf Basis dieser Zahlen hatte der Verband berechnet, dass zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent beziehungsweise 3,75 Prozent für Kinderlose notwendig sei.

Steige das Defizit weiter, müsse der Satz noch stärker steigen. Die neue Corona-Testverordnung sieht unter anderem vor, dass bei Corona-Bürgertests künftig eine Eigenbeteiligung von drei Euro fällig wird. Tests zum Schutz von Risikogruppen, wozu auch pflegebedürftige Personen gehören, sind allerdings ausgenommen. (dts/red)



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