Klage gegen Merkel: Bundesverfassungsgericht gibt AfD recht
Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD nach einer Klage gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Recht gegeben. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Kanzlerin hatte scharfe Kritik an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD geäußert. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Eigentlich hatte sich am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt Bodo Ramelow (Linke) erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme geschlagen – mitgewählt von CDU und AfD.
Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf. Merkel, die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine „Vorbemerkung“ „aus innenpolitischen Gründen“ vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.
Politiker müssen neutral bleiben
Kemmerich war nach drei Tagen unter dem hohen Druck zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Ramelow.
In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.
Die AfD hatte die Äußerungen als direkten Angriff bewertet. „Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat“, sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner. Der damalige Co-Parteichef Jörg Meuthen sagte: „Sie hat versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren, und zwar in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin.“
Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die „Rote Karte“ für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.
„Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise“, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Merkel habe sich „im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen“ geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. „An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.“ (dpa/afp/red)
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