LGBTQ-Agenda
„Genozidal-faschistische Bedrohung“: Linksextreme greifen Haus von Buschmann an
Bundesjustizminister Marco Buschmann ist ins Visier linksextremer „Trans-Aktivisten“ geraten. Sie nehmen Anstoß am „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel.

Das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) wurde beschmiert.
Foto: Britta Pedersen/dpa/Archiv
Aus Sicht der Ampel ist das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ ein Meilenstein der Gleichstellungspolitik. Anderer Ansicht sind hingegen linksextreme Trans-Aktivisten, die aus diesem Grund das Privathaus von Bundesjustizminister Marco Buschmann beschädigt haben. Der Vorfall hat sich offenbar bereits in der Nacht auf den 20. Mai ereignet. Die Polizei hat diesen erst am Mittwoch, 31. Mai, bestätigt, der Staatsschutz ermittelt nun.
Buschmann hält an Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“ fest
Wie die „Ruhr Nachrichten“ berichten, ist die Attacke im Umfeld des sogenannten Christopher Street Days erfolgt. An Buschmanns Privathaus in Gelsenkirchen ist es demnach zu Schmierereien gekommen. Auch seien Beschädigungen an einer Fensterscheibe und an der Haustüre aufgetreten.
Der Minister selbst sei zum Zeitpunkt des Übergriffs auf sein Eigentum nicht vor Ort gewesen. Er habe Termine in Berlin wahrgenommen und einem Ministeriumssprecher zufolge „umgehend eine Strafanzeige gestellt“.
Auf Twitter erklärte Buschmann: „Demokraten streiten mit Argumenten – nicht mit Gewalt und Sachbeschädigungen.“ Seine politische Position werde sich durch den Übergriff nicht verändern.
Kritik an der Ausnahmeregelung für den Kriegsfall
Unterdessen haben die mutmaßlichen Urheber des Übergriffs sich auf der linksextremistischen Plattform „Indymedia“ zu Wort gemeldet. In einem anonymen Bekennerschreiben hieß es, man habe Buschmanns Haus „markiert“. Ein Schriftzug „Selbstbestimmung statt bathroom bills“ sei auf dem Gebäude hinterlassen worden.
Das Schreiben enthält auch einen Aufruf zu weiteren Aktionen „für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen“. Die Trans-Gemeinde solle „zurückschlagen, wenn wir Menschen zweiter Klasse sein sollen“.
Die Autoren beschuldigen Buschmann, dieser habe „Rechtfertigungen für transmisogyne Diskriminierung erstmals ins Recht aufgenommen“. Dies äußere sich beispielsweise darin, dass Geschlechtseintragsänderungen im Kriegsfall unterbunden werden können. Auf diese Weise will die Regierung eigenen Angaben zufolge verhindern, dass das Gesetz zur Umgehung der Wehrpflicht „missbraucht“ werde.
LSVD begrüßt Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“
Die mutmaßlichen Verantwortlichen sehen „Einfluss transfeindlicher Propaganda“ und „antifeministisches Lobbying“ hinter der Ausnahmeregelung. Diese seien eine „existenzielle Bedrohung“, die „genozidal-faschistischen Charakter“ annehmen könne. „Transfeindlicher Populismus“ verbunden mit „staatlich-patriarchaler Macht“ lasse sich „nicht mehr mit guten Argumenten und Überzeugungsarbeit eindämmen“.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hatte den Entwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“ hingegen begrüßt. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen der Ampel zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen können. Auch soll dieser in einem einfachen Verfahren beim Standesamt zu ändern sein. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an sogenannte transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
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