EU-Auflagen für Kohlekraftwerke: Grenzwerte für Stickoxid, Feinstaub und Quecksilber erhöht
Für deutsche Kohlekraftwerke gelten künftig strengere EU-Auflagen als bisher – die Bundesregierung wird keine Klage dagegen einreichen. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums in Berlin. Zuerst hatte der WDR darüber berichtet.
Die Klagefrist war in der Nacht zum Samstag verstrichen. Die strengeren Grenzwerte etwa für Stickoxid, Feinstaub und Quecksilber sollen ab 2021 gelten – Deutschland muss die EU-Richtlinie aber noch in deutsches Recht umsetzen.
Deutschland hatte sich zusammen mit anderen Ländern wie Polen und Tschechien zunächst gegen die strengeren EU-Auflagen ausgesprochen.
Die Ministerpräsidenten mehrerer Länder hatten später verlangt, die EU-Richtlinie auf dem Klageweg zu Fall zu bringen. Der Sprecher des Umweltministeriums wies daraufhin, dass auch nach der Umsetzung der Richtlinie Ausnahmen für Kohlekraftwerke möglich seien.
Aufwendige Nachrüstungen werden nötig
Die strengeren Auflagen könnten weitreichende Folgen haben: Laut einer Studie des US-amerikanischen Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA) müssten viele Kohlekraftwerke in der EU zumindest aufwendig nachgerüstet werden.
Der Stromkonzern RWE appellierte angesichts der strengeren EU-Auflagen an die Politik: Man setze darauf, dass die Politik bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht „die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Auge behält wie auch die Versorgungssicherheit“, teilte eine RWE-Sprecherin mit.
Beim Betrieb des Kraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen orientiere man sich am in Deutschland geltenden Grenzwert, so die Sprecherin weiter.
Man strebe aber an, die Emissionen von Neurath unter den gegebenen technisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu reduzieren mit dem Ziel, zukünftig auch den oberen Rand der EU-Bandbreite sicher einhalten zu können.
Der WDR hatte berichtet, dass unter anderem das Kraftwerk Neurath von den strengeren EU-Auflagen besonders betroffen sei. (dpa)
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